Modul 5: Personal und Organisation

Kurzbeschreibung

Schwerpunkt dieses Moduls sind erneut rechtliche Fragestellungen: Personalfragen auf der Führungsebene des Unternehmens sowie die aufgrund der Rechtsprechungsentwicklung der jüngeren Vergangenheit äußerst wichtige Problematik der Organhaftung – Sorgfaltsanforderungen und Haftungsrisiken von Vorstand und Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, unter Einbeziehung der D&O-Versicherung.

Lernziele

  • Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats (u.a. Sorgfaltsmassstab, Interessenkonflikte und Unabhängigkeit, gesteigerte Anforderungen in der Krise des Unternehmens)
  • Haftung des Aufsichtsrats (insbesondere: gesetzliche Grundlagen, wer verklagt den Aufsichtsrat?, ausgewählte Fälle aus der neueren Rechtsprechung, Strategien zur Haftungsvermeidung)
  • Haftung von Vorständen (u.a. Sorgfaltsmassstab, Business Judgement Rule, Verschulden und Beweislastumkehr, Haftungshöchstgrenzen, Haftungsverzicht, D&O)
  • Case Studies zur Aufsichtsratshaftung
  • Gestaltung von Vorstandsverträgen und Vergütung des Vorstands

Termine

1-teilig
Datum Belegung Dozent
02.11.2023, 10:00 Uhr - 04.11.2023, 16:30 Uhr (16. Lehrgang) ausgebucht Mehrere Dozenten
16.02.2024, 10:00 Uhr - 17.02.2024, 16:30 Uhr (17. Lehrgang) ausgebucht Mehrere Dozenten
05.07.2024, 10:00 Uhr - 06.07.2024, 16:30 Uhr (18. Lehrgang) Plätze verfügbar Mehrere Dozenten

„Modul 5: Personal und Organisation” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar

Zertifizierter Aufsichtsrat (m/w)
Serie

Zertifizierter Aufsichtsrat (m/w)

7-teilig

In 5 Modulen wird Ihnen das ganze Spektrum des allgemeinen Aufsichtsratswissens, auf Schloss Montabaur, vermittelt. Das rechtliche & betriebswirtschaftliche Know How für die verantwortliche Mandatsausübung. Mit Zertifizierung. Max. 15 Teilnehmer/-innen.

Präsenz/Vor Ort

ab 7.250,00 € zzgl. 19% MwSt

Inhalte im Detail

Schwerpunkt dieses Moduls sind erneut rechtliche Fragestellungen: Personalfragen auf der Führungsebene des Unternehmens sowie die aufgrund der Rechtsprechungsentwicklung der jüngeren Vergangenheit äußerst wichtige Problematik der Organhaftung – Sorgfaltsanforderungen und Haftungsrisiken von Vorstand und Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, unter Einbeziehung der D&O-Versicherung.

Ihre Dozenten

Christoph Bode

Dr. 

Christoph Bode

 

Dr. Christoph Bode, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter der Universität Münster, ist Partner der renommierten Sozietät FGS Flick Gocke Schaumburg.
Thomas Wrona

Prof. Dr. rer. pol. habil. 

Thomas Wrona

 

Prof. Dr. rer. pol. habil. Thomas Wrona ist Direktor des Instituts für Strategisches und Internationales Management an der Technischen Universität Hamburg. Zuvor leitete er als Full-Professor an der ESCP Europe Business School den Lehrstuhl für Organisation und Empirische Managementforschung. Er hat 1998 zum Thema von Globalisierungsstrategien promoviert, 2005 erfolgte die Habilitation und Verleihung der venia legendi für Betriebswirtschaftslehre. Seine Forschungsinteressen liegen in den Bereichen Unternehmensstrategien, strategische Kontrolle, KI/Big Data und Wettbewerbsvorteile, Strategieprozessforschung, Qualitative Managementforschung. Er ist Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in renommierten internationalen Zeitschriften sowie verschiedener Strategiebücher und verfügt über Lehrerfahrungen an verschiedenen nationalen und internationalen Universitäten und Business Schools.
Bettina Wirth-Duncan

Dr. 

Bettina Wirth-Duncan

 

Dr. Bettina Wirth-Duncan, Rechtsanwältin, maître en droit, ist Partnerin der renommierten Sozietät FGS Flick Gocke Schaumburg. Sie zählt (börsennotierte) Aktiengesellschaften ebenso wie Aufsichtsräte und Vorstände zu ihren Mandanten, berät deutsche und internationale Unternehmen in komplexen Fragen des Gesellschaftsrechts und bei M&A-Transaktionen.

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  • Seminarbesuch via „Virtual Classroom“: 2-Stunden-Session bequem von überall
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  • Uneingeschränkte Interaktion mit Dozenten und Seminarteilnehmern via Audio, Video und Chat
  • Modulares Themenangebot, so dass Sie gezielt die für Sie relevanten Seminare auswählen könne

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„Im Auftrag von Herrn Dr. K. darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Dr. K den absolvierten Lehrgang als sehr gewinnbringend empfunden hat. … Auch ich darf mich für die sehr gute und professionelle Zusammenarbeit bedanken.“

N. N., Referent des Beigeordneten einer westdeutschen Großstadt

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