FAQs
Zertifikatslehrgang - Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Wo steht eigentlich geschrieben, dass Aufsichtsräte und Beiräte (m/w) sich fortbilden müssen?
Im Gesetz. Und als dessen Konkretisierung auch in den Corporate Governance Kodices für private und öffentliche Unternehmen (DCGK und PCGK).
§ 93 AktG ist eindeutig: Die geforderte „Sorgfalt eines ordentlichenund gewissenhaften AR“ verlangt von jedem Mandatsträger umfassende aufsichtsratsspezifische (!) Fachkenntnisse. Andernfalls ist schon die Übernahme des Mandats ein schuldhafter Pflichtenverstoß. Die Juristen nennen das Übernahmeverschulden. Es führt zum Risiko unbegrenzter persönlicher Haftung. Wie hoch die Messlatte hier liegt, hat der BGH aufgezeigt (vgl. Frage 14 dieser FAQ).
Leider ist der DCGK in der bisherigen Fassung der Nr. 5.4.5. diesbezüglich sehr unglücklich formuliert: wenn er vom Erfordernis der „eigenverantwortlichen“ AR-Fortbildung spricht, könnte man das so verstehen, dass man sich als AR fortbilden kann, aber eben nicht fortbilden muss.
Gerade das ist aber natürlich nicht gemeint. Der DCGK will nur das Gesetz konkretisieren, das aufsichtsratsspezifische Kompetenz zwingend fordert. In der eigenen Verantwortung des Mandatsträgers liegt also nicht das „OB“ seiner Fortbildung, sondern nur das „Wie“, denn natürlich sind die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten individuell unterschiedlich. Daran bemessen sich dann Art und Umfang der vom Gesetz verlangten Aus- und Fortbildung.
Welche Referenzen kann vonFürstenberg BOARD Services vorweisen?
Zunächst: ein Know-How in der Fortbildung von Selbständigen und Führungskräften der Wirtschaft, das nicht viele vorweisen können – 35 Jahre Erfahrung der Geschäftsleitung und mehr als 18.000 Absolventen sind ein Wort (vgl. „Wir über uns“ auf dieser Website).
Und aktuell: Wir sind Kooperationspartner der Deutsche Börse AG in der Aufsichtsratsausbildung. Unser – in Deutschland einzigartiges – Konzept ist von der Deutsche Börse AG zertifiziert, der Lehrgang „Zertifizierter Aufsichtsrat / Zertifizierte Aufsichtsrätin“ wird als Fortbildungsmaßnahme im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex ausdrücklich empfohlen.
Zusammen mit der Anbindung an die School of Governance, Risk & Compliance der Steinbeis-Hochschule Berlin begründet das eine Alleinstellung der vonFürstenberg BOARD Services in der Aufsichtsratsausbildung in Deutschland.
Welche Vorkenntnisse sind für die Seminare erforderlich?
Es werden keine speziellen Vorkenntnisse vorausgesetzt.
Wie setzt sich der Teilnehmerkreis zusammen?
Aus Unternehmerpersönlichkeiten, CEOs und Führungskräften der Wirtschaft, Mitgliedern der Aufsichtsgremien öffentlicher oder privater Unternehmen, Verantwortlichen des öffentlichen Beteiligungsmanagements, Selbständigen, Kandidaten/innen für Aufsichtsmandate in privaten und öffentlichen Unternehmen.
Darf ich den Titel "Zertifizierter Aufsichtsrat" oder "Zertifizierte Aufsichtsrätin" nach Absolvierung im Rechtsverkehr führen?
Ja, nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens durch die School of Governance, Risk & Compliance, wenn die Voraussetzungen der Zertifizierungsordnung erfüllt sind: Teilnahme an allen Unterrichtmodulen, lückenlose Anwesenheit im Lehrgang, Bestehen der Leistungskontrollen.
Kann der Titel wieder verfallen?
Gibt es eine Fortbildungspflicht? Nein. Es gibt keine sanktionierte Pflicht zur fachlichen Fortbildung. Die einmal verliehene Bezeichnung „Zertifizierter Aufsichtsrat/Zertifizierte Aufsichtsrätin“ verfällt nicht.
Was bringt mir die Zertifzierung?
Die Zertifizierung durch die Steinbeis+Akademie bringt zunächst den Titel – den Beleg nachgewiesener Qualifikation. Im Curriculum vitae ist „Zertifizierter Aufsichtsrat“ oder „Zertifizierte Aufsichtsrätin“ ein Asset, das nur wenige vorweisen können. Beispielsweise bei Bewerbungen.
Die Steinbeis+Akademie verantwortet den nicht-hochschulischen Lehrgangsbereich der Steinbeis-Hochschule. Die Abschlüsse der Steinbeis+Akademie orientieren sich an den Empfehlungen für den Zertifikatsbereich nach dem Modell der Swissuni. Das Zertifikat „Zertifizierter Aufsichtsrat“ bzw. „Zertifizierte Aufsichtsrätin“ entspricht dem Abschluss Certificate of Advanced Studies, welches auf dem Abschlussdokument ausgewiesen wird.
Solch ein Abschluss zählt im Zweifel mehr als Testate eines rein privaten Seminarveranstalters.
Und dann, vielleicht vor allem anderen: Mit erfolgreichem Abschluss unseres Zertifikatslehrgangs haben Sie die Gewissheit, als Mitglied eines Aufsichtsgremiums bei Bedarf jederzeit die sog. eigenverantwortliche Fortbildung belegen zu können, die die deutschen Corporate Governance Kodices von Aufsichtsräten/innen verlangen. Fortbildung mit Qualifikationsnachweis minimiert Haftungsrisiken.
Dem Ablegen der Prüfung "Qualifizierter Aufsichtsrat Deutsche Börse" kommt natürlich am Markt eine ganz besondere Aussagekraft zu – der Zugang zu dieser Prüfung steht nur den Absolventen der bei der Deutschen Börse AG akkreditierten Ausbilder offen. Dazu gehören die vonFürstenberg BOARD Services.
Kann ich meine Kursteilnahme, etwa wegen von vornherein absehbarer Terminprobleme, auf mehrere Lehrgänge verteilen?
Das geht. Alle Module und ihre Dozenten sind identisch. Allerdings sollte ein 2-tägiges Unterrichtsmodul nicht nochmals aufgesplittet werden.
Was unterscheidet den Zertifikatslehrgang der vonFürstenberg BOARD Services von anderen Fortbildungskursen für Aufsichtsräte/innen?
Drei wesentliche Assets, die Sie miteinander verknüpft sonst nirgends finden:
Der Lehrgang ist mit elf bis dreizehn Unterrichtstagen breiter angelegt als andere Lehrgänge.
Wir haben beim Ausbildungsziel den Sachkundemaßstab des Bundesgerichtshofs angelegt – was muss ein Mandatsträger wissen, wenn er sein Amt verantwortlich ausüben will? Der BGH hat die Anforderungen klar definiert. Nur dieser Maßstab zählt für die Praxis.
Die Hochschulzertifizierung bringt, neben dem Renommée, auch handfeste geldwerte Vorteile.
Namhafte D & O - Versicherer schätzen Qualität und Ausbildungsinhalte unserer Zertifikatslehrgänge so hoch ein, dass sie unseren (zertifizierten) Absolventen bei der D & O Sonderkonditionen einräumen. Dies gilt sowohl für Individual Policen wie auch für die D & O ganzer Gremien.
Welches ist die Grundidee des Unterrichtskonzeptes?
Praxisrelevanz des Unterrichts und richtige Schwerpunktsetzung.
Roter Faden des gesamten Kurses ist möglichst große Nähe zur Praxis. Das gilt gleichermaßen für den Unterricht wie für die kursbegleitenden Unterlagen.
Konkret: Nach Möglichkeit nicht blutleere juristische oder betriebswirtschaftliche Theorie, sondern die anschauliche Darstellung der Probleme, Fragestellungen und Szenarien, die der täglichen Arbeit des Aufsichtsrates auftauchen.
Und last but not least: Weniger ist mehr. Nur Schwerpunktsetzung führt zur Beschränkung auf das Wesentliche. Wichtiges ist vom Unwichtigen zu trennen. Niemand kann (und muss) alles wissen.
Was zeichnet die Dozenten aus?
Die Mischung aus Fachkompetenz, pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten, Ausbildungserfahrung und nie nachlassendem Engagement für die Teilnehmer.
Bei keinem anderen Anbieter von Aufsichtsratskursen werden Sie ein Dozententeam finden, das auch nur annähernd soviel Erfahrung in der Fortbildung von Führungskräften und Selbständigen mitbringt wie das Dozententeam unserer Lehrgänge.
Dieses Team ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist in mehr als drei Jahrzehnten gewachsen, in der Aus- und Fortbildung von Führungskräften aus der Wirtschaft, Juristen, Steuerberatern und Wirtschaftspüfern.
Unsere Dozenten sind bundesweit als Ausbilder renommiert und gefragt. Sie haben – in enger Abstimmung untereinander – nach sorgfältiger Analyse der Anforderungen und möglicher Haftungsrisiken für Aufsichtsräte den Zertifikatslehrgang entwickelt.
Welchen Sinn haben die Vorschalttage Wirtschaftsrecht und BWL ? Wer sollte sie belegen?
Als Aufsichtsrat (m/w) muss man selbstverständlich nicht Jura oder BWL studiert haben. Das ändert allerdings nichts daran, dass viele juristische oder betriebswirtschaftliche Fragen Gegenstand des Lehrgangs sein müssen. Wer hier über keinerlei Vorkenntnisse verfügt, tut sich im Kurs wesentlich leichter, wenn wichtige Grundlagen – aufsichtsratsspezifisch – vorweg vermittelt wurden.
Alle Teilnehmer/innen der Lehrgänge, die die propädeutischen Vorschalttage besucht haben, waren sich in dieser Einschätzung einig.
Wie sehen die lehrgangsbegleitenden Unterlagen aus?
Keine dicken Lehrbücher, sondern unterrichtsbezogene, klar strukturierte (und daher nacharbeitsfähige) Unterlagen. Sie wurden von Ihren Dozenten speziell für den Aufsichtsratslehrgang entwickelt – Skripten, Case Studies, Checklisten, Musterformulare für die Praxis.
Zu jedem Unterrichtsmoduls gibt es einen Leitfaden der Dozenten, der die inhaltliche Schwerpunktsetzung erläutert und wertvolle Vertiefungshinweise bereithält.
Last but not unimportant: Warum soll ich zehn oder mehr Tage für Ihren Zertifikatslehrgang investieren – andere Kurse sind kürzer!
Eine berechtigte Frage… Wir haben sie uns auch gestellt.
Die Antwort lautet: Wenn man eine ernsthafte, fundierte Ausbildung will, die über Grundlagenwissen weit hinausgeht, so ist weniger unseres Erachtens mit ruhigem Gewissen nicht zu vertreten, wie gut die Dozenten auch sein mögen.
Denn: Den Sachkundemaßstab für Aufsichtsgremien und ihre Mitglieder legt kein Seminaranbieter fest; er ergibt sich aus dem Gesetz und aus der sich seit Jahren immer weiter verschärfenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Und der BGH hat die Messlatte sehr hoch gelegt: Von einem Aufsichtsratsmitglied könne man „Mindestkenntnisse [!] allgemeiner, wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art“ erwarten, die „erforderlich sind, um alle normalerweise [im Unternehmen] anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe [!] zu verstehen und sachgerecht beurteilen zu können“ (BGHZ 85, S. 293, 395).
Ein paar Unterrichtstage reichen dafür nicht. Dies war Anfang 2016 – nach gründlicher Marktanalyse – der Grund dafür, den Lehrgang „Zertifizierter Aufsichtsrat“ ins Leben zu rufen. Der Anspruch ist einfach ein anderer als bei kürzeren Seminaren.
Collegium - Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Einzelmitgliedschaft und einer Firmenmitgliedschaft?
Die Einzelmitgliedschaft ist personenbezogen und steht ausschließlich den Absolventen unseres Zertifikatskurses oder den Mitgliedern ausgewählter Kooperationspartner (derzeit: Mitglieder von ARMID und/ oder Absolventen der Prüfung Qualifizierter Aufsichtsrat Deutsche Börse) offen.
Die Firmenmitgliedschaft ist unternehmensbezogen und steht jedem Unternehmen mit einem Aufsichtsgremium offen. Sie berechtigt das Unternehmen, jeweils zwei Mitglieder seines Gremiums und/oder der Geschäftsleitung zu den Veranstaltungen des Collegiums zu entsenden. Die Personen können von Veranstaltung zu Veranstaltung wechseln. Durch rollierende Teilnahme kann damit aktuelle Fortbildung in eines ganzen Aufsichtsgremiums gewährleistet werden.
Kontaktieren Sie uns einfach.
Ich habe offene Fragen und würde mich gerne individuell beraten lassen. Ist das möglich?
Selbstverständlich. Alexander von Fürstenberg persönlich steht nach vorheriger Terminabsprache für ein individuelles Gespräch zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach.
Wie kann ich eine Mitgliedschaft lösen?
Wir möchten Sie persönlich willkommen heißen. Ihre Mitgliedschaft lösen Sie deswegen bequem und einfach via Anruf oder E-Mail.
Gerne beantworten wir im persönlichen Dialog auch Ihre Fragen.
Frau Christina Keller freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme (+49 (0) 89 46 22 5326).
Kontaktieren Sie uns alternativ per E-Mail.
Wann kann ich einsteigen?
Der Einstieg ist laufend möglich.
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Wie lange ist die Mitgliedschaft gültig?
Sie können wählen zwischen zwei Varianten der Mitgliedschaft, die sich hinsichtlich der Flexibilität der Teilnahme unterscheiden: "Collegium" und "Collegium Select"
Collegium
Der Einstieg ist laufend möglich, und die Mitgliedschaft gilt jeweils für die Teilnahme an den nächsten vier Veranstaltungen ab Buchung.
Collegium Select
Der Einstieg ist laufend möglich, und die Mitgliedschaft gilt jeweils für vier Veranstaltungen nach Wahl innerhalb der nächsten drei Jahre ab Buchung.
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Ist es möglich, auch nur einzelne Veranstaltungen zu besuchen?
Die Mitgliedschaft ist immer für die jeweils 4 nächsten Veranstaltungen ab Buchungsdatum gültig.
Hintergrund ist die Rechtspflicht zur ständigen Fortbildung jedes einzelnen Mitglied eines Aufsichtsrats oder Beirats, und nur der Nachweis, dass sie laufend erfüllt wird, schützt in gewissem Umfang vor persönlichen Haftungsrisiken. Mehr dazu hier.
Mit der Mitgliedschaft in unserem Collegium bieten wir die Möglichkeit, der Obliegenheit zu regelmäßiger Fortbildung per „Fortbildungsflatrate“ nachzukommen.
Weiterhin stellen wir durch den geschlossenen Mitgliederkreis sicher, dass eine vertraute und persönliche Atmosphäre gewahrt wird. Diese Stabilität im Teilnehmerkreis sehen wir als Grundvoraussetzung für ernst gemeinte Fortbildung und wirkungsvolles Networking an.
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Webinar Infoveranstaltung - Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Welche technischen Voraussetzungen bestehen?
Die Teilnahme ist kinderleicht und ohne IT-Kenntnisse möglich.
- Virtual-Classroom benötigt keine extra Software oder Installation
- Verbindung entsteht über Ihren Browser (Firefox, Chrome, Safari, etc.)
- Kompatibel mit allen Betriebssystemen und Endgeräten (Laptop, Tablet, Handy, etc.)
Wie kann ich meinem gebuchten Kurs beitreten?
Eine detaillierte Anleitunge finden Sie hier.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie gleich an:
vonFürstenberg BOARD Services
Garmischer Str. 35
DE-81373 München
Telefon: +49 (0)89 46225326
E-Mail: kontakt (at) vf-boardservices.de