Zertifizierter Aufsichtsrat (m/w)
Der Fachlehrgang vermittelt das gesamte Spektrum des für die Mandatsausübung erforderlichen allgemeinen Aufsichtsratswissens – kompakt, systematisch, praxisbezogen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei den Unternehmen und Beteiligungen der öffentlichen Hand.
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Ruben von Fürstenberg
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Alles zum Lehrgang
Konzept
Der Fachlehrgang vermittelt das gesamte Spektrum des für die Mandatsübernahme erforderlichen allgemeinen Aufsichtsratswissens – kompakt, systematisch, praxisbezogen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei den Unternehmen und Beteiligungen der öffentlichen Hand.
Ab 2026 in optimiertem Format (3 Anreisen anstatt 5), mit aktualisierten Inhalten (u.a. ESG) und reduziertem Prüfungsaufwand (Eine spezifische Prüfung je angestrebtem Abschluss, anstatt eine Prüfung je Modul).
- Max. 20 Teilnehmer:innen
- Drei Module à 3 Unterrichtstage (Do.-Sa.), verteilt über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten
- Berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung „Qualifizierter Aufsichtsrat“ der Deutschen Börse
- Berechtigt zum Erwerb des Titels „Zertifizierter Aufsichtsrat“ via School GRC (Steinbeis Verbund)
- Somit einziger Lehrgang in Deutschland, der seinen Teilnehmern die Wahl lässt, den jeweils passenden (oder beide) Abschlüsse zu erwerben
- Rahmenprogramm: Networking und „Peer2Peer Fachvorträge“
Der Intensivlehrgang wird von der Deutsche Börse AG als Aus- und Fortbildungsmaßnahme im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie von ILA – Institut Luxembourgeois des Administrateurs empfohlen. Mit Wahrnehmung einer derartigen Maßnahme erfüllt der Mandatsträger eine Sorgfaltspflicht im Sinne von §§ 116 Abs. 1, 93 des Aktiengesetzes.
Das Testat über den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs dient zugleich als Nachweis der Pflichtfortbildung, die für angehende und für bereits bestellte Aufsichtsratsmitglieder gleichermaßen gilt.

Modul 1 - Mandatsträger sein
Tag 1: Rechtliche Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit – Corporate Governance der AG/SE/KGaA
Diese rechtlich geprägte Unterrichtseinheit vermittelt systematisch die aufsichtsratsrelevanten Vorschriften des Rechts der Kapitalgesellschaften, eingebettet in Systematik und Grundstrukturen des Gesellschaftsrechts. Ergänzt wird die Darstellung um die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
- Rechtliche Grundlagen der AG, KGaA und SE
- Aufgaben und Kompetenzen des Aufsichtsrats und Zusammenspiel der Organe
- Rechte des Aufsichtsrats zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben
- Innere Ordnung des Aufsichtsrat (u.a. Größe und Zusammensetzung, Mitbestimmung, Ausschüsse)
- Effizienzprüfung, Beschlussfassung
Tag 2: Personal – Sorgfalt und Haftung des Aufsichtsrats – Vorstandshaftung – Vorstandsverträge und Vergütung – D & O
Schwerpunkt dieser Einheit sind erneut rechtliche Fragestellungen: Personalfragen auf der Führungsebene des Unternehmens sowie die aufgrund der Rechtsprechungsentwicklung der jüngeren Vergangenheit äußerst wichtige Problematik der Organhaftung – Sorgfaltsanforderungen und Haftungsrisiken von Vorstand und Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, unter Einbeziehung der D&O-Versicherung.
- Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats (u.a. Sorgfaltsmassstab, Interessenkonflikte und Unabhängigkeit, gesteigerte Anforderungen in der Krise des Unternehmens)
- Haftung des Aufsichtsrats (insbesondere: gesetzliche Grundlagen, wer verklagt den Aufsichtsrat?, ausgewählte Fälle aus der neueren Rechtsprechung, Strategien zur Haftungsvermeidung)
- Haftung von Vorständen (u.a. Sorgfaltsmassstab, Business Judgement Rule, Verschulden und Beweislastumkehr, Haftungshöchstgrenzen, Haftungsverzicht, D&O)
- Case Studies zur Aufsichtsratshaftung
- Gestaltung von Vorstandsverträgen und Vergütung des Vorstands
Tag 3: Eigensicherung des Mandatsträgers – Gremien-Organisation
In dieser Einheit wird die rein persönliche Perspektive des Mandatsträgers eingenommen zu den zwei zentralen Fragen: Wie vermeide ich persönliche Haftungsrisiken? Wie organisiere ich meine Tätigkeit und meine Gremienarbeit so, dass ich a) rechtssicher agiere und b) meine maximale Wirkung entfalte?
- Haftungsrisiken trotz D&O: Was sind die entscheidenden Fallsticke?
- Wie kann sich der Mandatsträger schützen?
- Grundprinzipien der Mandatsorganisation
- Best Practices zur Mandatsausübung mit maximaler Wirkung
Modul 2 – Aufsicht führen
Tage 4&5: Risikomanagement und Compliance – Risiken der Abschlussprüfung – Der Aufsichtsrat beim Unternehmen in der Krise
Im Mittelpunkt des vierten Unterrichtstages stehen Risikomanagement und Compliance. Unterrichtsschwerpunkte des Folgetages sind die Probleme und Risiken der Abschlussprüfung, deren Bedeutung für den Aufsichtsrat vom Gesetz ebenfalls ausdrücklich hervorgehoben wird (§ 100 Absatz 5 2. Alt. AktG).
- Manager und ihre Haftung bei Non-Compliance
- Ermittlungen im Unternehmen
- Bericht an Vorstand und Aufsichtsrat
- Risiken der Abschlussprüfung (Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung, Aussagefähigkeit von Prüfungsbericht und -Testat, Beauftragung des Abschlussprüfers, Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat)
- Bilanzsitzung des Aufsichtsrats mit Vorstand und Abschlussprüfer
- Exkurs: Die Rolle des Aufsichtsrats beim Unternehmen in der Krise
Tag 6: Nationale Rechnungslegung – Konzernrechnungslegung
Für die kapitalmarktorientierte Gesellschaft schreibt das Gesetz zwingend vor, dass im Aufsichtsratsgremium „Sachverstand“ auf dem Gebiet der Rechnungslegung vorhanden sein muss (§ 100 Absatz 5 1. Alt. AktG). Das Verständnis der deutschen und der Grundzüge der internationalen Rechnungslegung, sowie der Rechnungslegung im Konzern ist für Aufsichtsratsmitglieder aller Kapitalgesellschaften unverzichtbar.
- Bilanzierung nach deutschem Bilanzrecht
- Bilanzierung nach IFRS (Grundzüge)
- Konzernrechnungslegung, insbesondere Bewertungs- und Ermessenspielräume
Modul 3 - Rat geben
Tage 7&8: Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung – Bilanzanalyse und Bewertung von Unternehmen – Investition und Finanzierung
Jedes Mitglied eines Aufsichtsgremiums muss das Geschäftsmodell des Unternehmens und die Strategie der Unternehmensführung verstehen und beurteilen können. Zwingend erforderlich sind hier tragfähige und aufsichtsratsspezifische Kenntnisse, u.a. in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Bilanzanalyse und Kennzahlen von Unternehmen sowie Investition und Finanzierung.
- Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung
- Die Rolle des Aufsichtsrats in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens
- Case Study: Die Bewertung von strategischen Massnahmen
- Mergers & Acquisitions
- Bilanzanalyse (Kennzahlen)
- Unternehmensbewertung (Methoden, Risiken und Stellschrauben der Bewertung, Interpretation und Analyse von Bewertungsgutachten durch den Aufsichtsrat)
- Investition und Finanzierung
Tag 9: ESG – Regulatorisches Umfeld – ESG Compliance – Kompetenzgefüge & Pflichten – Organisation der AR-Arbeit
Die letzte Unterrichtseinheit zielt darauf ab, den Mandatsträger sattelfest zu machen in Hinblick auf die Anforderungen in puncto ESG. Beginnend mit dem regulatorischen Umfeld über die Voraussetzungen für ESG Compliance wird die Brücke zum Mandatsträger geschlagen, wo das Kompetenzgefügte und die Pflichten beleuchtet werden. Abschließend folgen Best Practices zur Organisation der AR-Arbeit zwischen den einzelnen Mandatsträgern.
Termine 2026
Auch 2026 haben Sie wieder die Möglichkeit, sich Ihren Wunschlehrgang grundsätzlich per „Click & Mix“ aus allen verfügbaren Terminen und Standorten individuell zusammenstellen. Diese Flexibilität ist im Markt einzigartig.
Wir empfehlen dennoch, möglichst alle Termine desselben Lehrgangs zu besuchen, da Sie auf diese Weise Ihre Peers besser kennenlernen und somit stärker von unserem Netzwerk profitieren können.
| Modul 1 - Mandatsträger sein: Recht, Verantwortung & Organisation | Modul 2 - Aufsicht führen: Rechnungslegung, Prüfung & Risiko | Modul 3 - Rat geben: Strategie, Performance & Nachhaltigkeit | |
|---|---|---|---|
| 27. Lehrgang Schloss Hohenkammer (Bayern) | 17.09. - 19.09.26 | 15.10. - 17.10.26 | 12.11. - 14.11.26 |
| 28. Lehrgang Schloss Montabaur (Rhein-Main) | 10.09. - 12.09.26 | 24.09. - 26.09.26 | 26.11. - 28.11.26 |
| 30. Lehrgang Schloss Montabaur (Rhein-Main) | 08.04. - 10.04.27 | 06.05. - 08.05.27 | 27.05. - 29.05.27 |
| 31. Lehrgang Schloss Hohenkammer (Bayern) | 28.01. - 30.01.27 | 04.03. - 06.03.27 | 08.04. - 10.04.27 |
| 32. Lehrgang Schloss Montabaur (Rhein-Main) | 23.09. - 25.09.27 | 14.10. - 16.10.27 | 18.11. - 20.11.27 |
| 33. Lehrgang Schloss Hohenkammer (Bayern) | 16.09. - 18.09.27 | 21.10. - 23.10.27 | 11.11. - 13.11.27 |
Zertifizierung
Im Bereich der Aufsichtsratsausbildung gibt es in Deutschland derzeit insbesondere zwei relevante Zertifikate: Den „qualifizierten Aufsichtsrat“ der Deutschen Börse und den „zertifizierten Aufsichtsrat“ der School GRC (Steinbeis Verbund). Diese Titel werden nicht vom Lehrgangsanbieter selbst verliehen, sondern vom jeweiligen Zertifizierer.
Um diese Titel führen zu dürfen…
- Muss der Lehrgang bei einem zertifizierten Lehrgangsanbieter abgeschlossen werden
- Müssen bestimmte berufliche, fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein
- Muss eine spezifische Prüfung je angestrebtem Zertifikat bestanden werden
vonFürstenberg BOARD Services ist der einzige Anbieter, dessen Lehrgang von beiden Zertifizierern anerkannt wird. Folglich können unsere Teilnehmer wählen, ob sie den Titel von der Deutschen Börse, der School GRC (Steinbeis Verbund) oder von beiden Zertifizierern erwerben möchten.
Das bringt den Vorteil, dass der angestrebte Titel passgenau zu den individuellen Bedürfnissen gewählt werden kann. Zwischen beiden Zertifikaten gibt es wesentliche Unterschiede. So zum Beispiel hat das Prüfungszertifikat „Qualifizierter Aufsichtsrat“ der Deutschen Börse eine Gültigkeit von drei Jahren. Um den Titel dauerhaft zu führen, ist also ein gewisser Erhaltungsaufwand in Form von Aktualisierungskursen nötig. Dahingegen ist der „zertifizierte Aufsichtsrat“ der School GRC (Steinbeis Verbund) unbegrenzt gültig. Gerne beraten wir Sie persönlich zu der Frage, welche(r) Titel in Ihrem Fall empfehlenswert ist (sind).
Weitere Details und Hintergrundinformationen zum Prozess der Zertifizierung finden Sie in der entsprechenden Rubrik unserer FAQ’s.
Gebühren
Die Gebühr schließt ein: Kursteilnahme, Seminarunterlagen (PDF), Rahmenprogramm, Tagungsgetränke und gemeinsames Mittagessen.
10% Sonderrabatt für Mitglieder von FidAR e.V., von AdAR e.V., von ARMID e.V., des Bundes Deutscher Unternehmensberater (BDU) oder des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie für ehemalige Teilnehmer der Fachseminare von Fürstenberg. Rabatte sind nicht kumulierbar.
Hinweis: Nach den Empfehlungen des neugefassten Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Unternehmen „die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtsführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten“ (Empfehlung D.12 zu Grundsatz 18 DCGK).
Dozenten
Bundesweit vertreten
Schloss Montabaur
Die Unterrichtseinheiten im Rhein-Main-Gebiet finden auf Schloss Montabaur statt.
(56410 Montabaur, +49 2602 14-300)
- Die zentrale Lage an der A3 zwischen Wiesbaden und Köln und die optimale Verkehrsanbindung garantieren eine bequeme Anreise (BAB-Ausfahrt und ICE-Bahnhof Montabaur).
- Modernste Tagungsräume, bestens ausgestattete Komfortzimmer und ein großzügiger Spa- und Wellnessbereich runden das Wohlfühlambiente ab.
- Die Zimmerbuchung ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen.
Schloss Hohenkammer
Die Unterrichtseinheiten im Raum München finden auf Schloss Hohenkammer statt.
(85411 Hohenkammer, +49 8137 9340)
- Zentrale Lage an der A9 (40 km nördlich von München) und optimale Verkehrsanbindung sichert eine bequeme Anreise (30 km zum Flughafen München oder vom Hbf. München S-Bahn Anschluss Petershausen bzw. per Regionalzug aus Ingolstadt).
- Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, mit der Deutschen Bahn bundesweit zu einem Sonderpreis zu Schloss Hohenkammer anzureisen (Online buchen oder unter Telefon +49 30 58 60 20 901, Stichwort „Top 250 Tagungshotel“).
- Anspruchvollste Tagungsräume, hochwertig ausgestattete Hotelzimmer und die besondere Atmosphäre des Schlosses und seiner Umgebung runden das Wohlfühlambiente ab.
- Die Zimmerbuchung ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen.
Steigenberger Hotel Treudelberg
Die Unterrichtseinheiten im Raum Hamburg finden im Steigenberger Hotel Treudelberg statt.
(22397 Hamburg, +49 40 608220)
- Das Hotel liegt im Norden von Hamburg (20 km von der Innenstadt entfernt) und sichert mit der Nähe zum Flughafen Hamburg (ca. 9 km nördlich) eine entspannte Anreise. Bushaltestelle direkt vor dem Hotel.
- Moderne Tagungsräume, erstklassige Hotelzimmer, ein großzügiger Spa- und Wellnessbereich und der Golfplatz vor der Tür schaffen eine Atmosphäre zum Wohlfühlen.
- Die Zimmerbuchung ist vom Teilnehmer selbst vorzunehmen.
Eindrücke
Meinungen, die zählen.
FAQs
Welche Referenzen kann vonFürstenberg BOARD Services vorweisen?
- vonFürstenberg BOARD Services ist der einzige Anbieter, dessen Lehrgang von beiden relevanten Zertifizierern in Deutschland anerkannt wird.
- vonFürstenberg BOARD Services ist Ausbildungspartner der drei führenden Interessensvertreter für Aufsichtsräte in Deutschland: AdAR, ARMID und FidAR.
- Unser Zertifikatslehrgang läuft bereits seit 2006, mittlerweile in 30. Auflage plus.
Wo steht eigentlich geschrieben, dass Aufsichtsräte und Beiräte (m/w) sich fortbilden müssen?
Im Gesetz. Und als dessen Konkretisierung auch in den Corporate Governance Kodices für private und öffentliche Unternehmen (DCGK und PCGK).
§ 93 AktG ist eindeutig: Die geforderte „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften AR“ verlangt von jedem Mandatsträger umfassende aufsichtsratsspezifische (!) Fachkenntnisse. Andernfalls ist schon die Übernahme des Mandats ein schuldhafter Pflichtenverstoß. Die Juristen nennen das Übernahmeverschulden. Es führt zum Risiko unbegrenzter persönlicher Haftung. Wie hoch die Messlatte hier liegt, hat der BGH aufgezeigt (vgl. Frage 14 dieser FAQ). Leider ist der DCGK in der bisherigen Fassung der Nr. 5.4.5. diesbezüglich sehr unglücklich formuliert: wenn er vom Erfordernis der „eigenverantwortlichen“ AR-Fortbildung spricht, könnte man das so verstehen, dass man sich als AR fortbilden kann, aber eben nicht fortbilden muss.
Gerade das ist aber natürlich nicht gemeint. Der DCGK will nur das Gesetz konkretisieren, das aufsichtsratsspezifische Kompetenz zwingend fordert. In der eigenen Verantwortung des Mandatsträgers liegt also nicht das „OB“ seiner Fortbildung, sondern nur das „Wie“, denn natürlich sind die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten individuell unterschiedlich. Daran bemessen sich dann Art und Umfang der vom Gesetz verlangten Aus- und Fortbildung.
Wie erfolgt die Zertifizierung?
Direkt beim jeweiligen Zertifizierer, Deutsche Börse oder School GRC (Steinbeis Verbund). Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Gesamtlehrgang, das Erfüllen bestimmter berufliche, fachlicher und persönlicher Voraussetzungen und das Bestehen der jeweiligen Prüfung. Nähere Infos dazu hier (Deutsche Börse) und hier (School GRC).
Was kostet die Zertifizierung?
Bei der School GRC derzeit € 450,– zzgl. MwSt.
Bei der Deutsche Börse derzeit € 1‘500,– zzgl. MwSt.
Zu entrichten nach Antragsstellung direkt beim jeweiligen Zertifizierer.
Persönlich für Sie erreichbar!
Ruben von Fürstenberg
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Persönliche Beratung zum Zertifikatskurs – individuelle Fragen klären.
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