Collegium
Collegium 2024/ 2025
Exklusive Veranstaltungsreihe mit ganzheitlichem Ansatz zum Zweck der Fortbildung, des Best Practice Austauschs und des Networkings für den einzelnen Mandatsträger oder das gesamte Aufsichtsgremium. Dieses Jahr mit den Schlüsselthemen ESG, KI, Cyber Security und Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.
Wieso fortbilden?
Uns fällt immer wieder auf, dass eine weit verbreitete Unsicherheit in Sachen Aufsichtsratsfortbildung herrscht. Dies ist erstaunlich, denn die Rechtslage ist eindeutig:
Ständige Fortbildung ist eine Rechtspflicht für jedes einzelne Mitglied eines Aufsichtsrats oder Beirats, und nur der Nachweis, dass sie laufend erfüllt wird, schützt in gewissem Umfang vor persönlichen Haftungsrisiken. Mehr dazu hier.
Nunmehr ist es aber gar nicht so einfach, die laufende Fortbildung in Eigenregie sicherzustellen, denn dies erfordert einerseits ein hohes Maß an eigenem Aufwand, um aus der Vielzahl existierender Fortbildungsangebote jene auszuwählen und so zu kombinieren, dass alle Schlüsselthemen abgedeckt sind. Andererseits kommt der naheliegende Gedanke, "das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden" bei diesem Ansatz oftmals zu kurz.
Diese Lücke wollen wir schließen und bieten durch die Mitgliedschaft in unserem Collegium die Möglichkeit, der Obliegenheit zu regelmäßiger Fortbildung per „Fortbildungsflatrate“ nachzukommen. Und weil Inhalt alleine für die Bewältigung der Herausforderungen in der täglichen Gremienarbeit bei Weitem nicht ausreicht, verknüpfen wir Fortbildung, Best Practice Austausch und Networking zu einem wirkungsvollen Gesamtansatz. Das Ganze abgerundet durch einen exklusiven Teilnehmerkreis (betrifft Mitglieder wie auch Referenten gleichermaßen) und in angenehm-informeller Atmosphäre ohne Schaulaufen.
Herzlich Willkommen in unserem Collegium, Ihrem Rundum-sorglos-Paket für die Aufsichtsratsfortbildung.
Konzept & Ablauf
Sie nehmen an den vier Präsenzveranstaltungen pro Jahr unseres Collegiums teil. Jede einzelne Veranstaltung für sich kombiniert immer die drei gleichen Elemente miteinander:
Fortbildung & Fortbildungsnachweis
Zunächst referiert ein ausgewählter Fachexperte 2,5h zu einem aktuell wichtigen Thema der Aufsichtsarbeit. Die konkrete Themenauswahl entnehmen Sie jeweils dem Jahresprogramm. Sie als Mandatsträger bleiben somit zu den aktuellen Entwicklungen "automatisch" à jour, ohne sich selbst um die Themen- und Veranstaltungsauswahl kümmern zu müssen. In Summe der vier Veranstaltungen absolvieren Sie auf diese Weise zehn Zeitstunden Fortbildung pro Jahr. Wir erteilen darüber ein Zertifikat als Aufsichtsratsfortbildung i.S. des DCGK, der Zertifizierungskriterien Deutschen Börse, der FAO und sonstiger berufsrechtlicher Regelungen zur Fortbildungspflicht. Ihre Pflicht zur laufenden Fortbildung ist bestmöglich erfüllt und dokumentiert.
Hinweis für Unternehmen: Via Unternehmensmitgliedschaft können bis zu 2 Vertreter des Unternehmens je Veranstaltung gleichzeitig teilnehmen. Durch rollierende Teilnahme an den Events im Jahresverlauf können somit alle Gremienmitglieder Ihre Fortbildungspflicht erfüllen.
Impulsvortrag & Best Practice Austausch "Off the Record"
Anschließend beleuchtet ein namhafter Gastredner aus Wirtschaft und Gesellschaft ein ausgewähltes Thema via Impulsvortrag aus der Praxisperspektive, gefolgt von einem interaktiven Austausch mit den Teilnehmern (insgesamt 1,5h). Die Themen können, müssen aber keinen Bezug zum vorherigen Fortbildungsblock aufweisen. Die konkrete Themenauswahl entnehmen Sie jeweils dem Jahresprogramm. Das Format heißt "Off the Record", weil unsere Gäste in privatem Rahmen sprechen können und somit bei Vortrag und Diskussion kein Blatt vor den Mund nehmen müssen. Somit erhalten Sie einzigartige Einblicke und Gedankenanstöße für Ihre eigene Gremienarbeit, die Sie an anderer Stelle nicht finden werden.
Vernetzung von Mandatsträgern untereinander & mit Unternehmen
Abschließend geht die Veranstaltung fließend in einen Networking-Abend über. Dabei begegnen sich aufgrund der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises Mandatsträger und Unternehmen auf Augenhöhe: Auf der einen Seite beispielsweise die Absolventen unserer Zertifikats-Lehrgänge oder Mandatsträger unserer zugelassenen Kooperationspartner. Auf der anderen Seite Vertreter der Aufsichtsgremien unserer Unternehmensmitglieder. Unsere Referenten und Gäste sind ebenfalls eingeladen, noch zu verweilen, und tun dies in der Regel auch. Auf diese Weise etablieren wir für die deutsche AR-Community einen neuen "place to be", bei dem sich alle relevanten Akteure regelmäßig begegnen, vernetzen und austauschen können.
Der zeitliche Ablauf der Veranstaltungen ist jeweils wie folgt:
15h00 – 15h30: Check-In & Begrüßungskaffee
15h30 – 18h00: Fortbildung
18h00 – 19h00: Buffet
19h00 – 20h30: Impulsvortrag & Best Practice Austausch
Ab 20h30: Networking & Ausklang
Unterjährig bleiben alle Teilnehmer auf Wunsch mittels unserer geschlossenen LinkedIn Gruppe auf dem Laufenden und untereinander in Kontakt.
Eindrücke
Bilder sagen mehr als tausend Worte.
Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von unserem Collegium #1 am 6. September 2024
Programm
Das Programm 2024/ 2025 steht im Zeichen der Schlüsselthemen ESG, KI, Cyber Security und Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.
Veranstaltung #01
Freitag, 06. September 2024
+++ FORTBILDUNG +++
“ESG – drei Buchstaben verändern (auch) die Welt des Aufsichtsrats” – Neue Pflichten für die Aufsichtsgremien. PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard)
Die unter dem Oberbegriff „Environment, Social & Governance (ESG)“ diskutierten Entwicklungen der letzten Jahre werden vielfach als „Gamechanger“ für Unternehmen bezeichnet. Das gilt sowohl für das zunehmend herausfordernde regulatorische Umfeld als auch für sich wandelnde Erwartungen und Vorstellungen der Marktteilnehmer. In unserer Fortbildung wollen wir umfassend dafür sensibilisieren, welche rechtlichen Pflichten sich aus alldem für den Aufsichtsrat ergeben.
+++ IMPULSVORTRAG & BEST PRACTICE AUSTAUSCH +++
„Ist Deutschland noch zu retten…?“ Prof. Dr. Peter Bofinger
Jahrelang war Deutschland der Musterschüler, jetzt spricht man vom „kranken Mann“ in Europa. Die deutsche Wirtschaft stagniert seit 1999. Sind dafür überzogene Regulierungen, eine ineffiziente Bürokratie und zu hohe Steuern verantwortlich? Kann es sein, dass deutsche Geschäftsmodel mit dem Fokus auf Export, Industrie und Automobil nicht mehr zukunftsfähig ist? Und wenn ja, wie kann die Transformation gelingen? Und woher sollen die dafür notwendigen Mittel kommen?
Veranstaltung #02
Freitag, 29. November 2024
+++ FORTBILDUNG +++
“Cyber Resilience: Weshalb auch im Aufsichtsrat ganzheitliche Konzepte digitaler Resilienz mehr denn je gefragt sind" Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker
Die digitale Bedrohungslage hat sich in den vergangenen Jahren gravierend gewandelt – Auslöser war nicht nur die Corona-Pandemie, sondern ist nach wie vor allem auch die gewandelte weltpolitische Situation. Hinzu kommt, dass Cybercrime als Geschäftsmodell immer lukrativer wird und viele Unternehmen nach wie vor vulnerabel für digitale Angriffe sind. Welche digitalen Compliance-Pflichten gelten deshalb für Unternehmen? Wie sind diese auszulegen und anzuwenden? Warum ist es außerdem wichtig, auch jenseits der Cybersicherheit en ganzheitliches Risikomanagement zu betreiben, um Risiken zu identifizieren, zu mitigieren und nachhaltig resilient zu werden?
+++ IMPULSVORTRAG & BEST PRACTICE AUSTAUSCH +++
„Mitbestimmung im Aufsichtsrat – Motor für Innovationen und gesellschaftliche Verantwortung. Was macht das Alleinstellungsmerkmal der deutschen Mitbestimmung aus und wie profitieren wir alle davon?“ Birgit Steinborn
Digitaler Strukturwandel, Klimawandel, demografischer Wandel sind Herausforderungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten, die weit über betriebswirtschaftliche und technologische Herausforderungen hinausgehen. Dazu kommen geopolitische Abschottungen und politische Konstellationen, die die Kräfteverhältnisse der Welt infrage stellen. Wie kann man diesen Herausforderungen begegnen? Was muss und kann die Rolle des Aufsichtsrates dabei sein und was hilft die Mitbestimmung?
Veranstaltung #03
Freitag, 28. Februar 2025
+++ FORTBILDUNG +++
“Bedeutung der künstlichen Intelligenz für den Aufsichtsrat” – Wie der Aufsichtsrat KI und Prozess Mining gewinnbringend einsetzen kann. Prof. Dr. Marco Barenkamp, LL.M.
Process Mining und KI spielen heutzutage eine Schlüsselrolle bei der Einbindung von ESG-Kriterien in die Betriebsabläufe von Unternehmen, indem sie das Risikomanagement verbessern und die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöhen. Diese Technologien benötigen eine aufmerksame Überwachung und Förderung durch den Aufsichtsrat, um einen verantwortungsbewussten Einsatz sicherzustellen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein umsichtiger Einsatz dieser Instrumente ist entscheidend, um Vorteile zu nutzen und potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern.
+++ IMPULSVORTRAG & BEST PRACTICE AUSTAUSCH +++
„KI – Künstliche Intelligenz oder künftige Insolvenz?“ – Was bedeutet künstliche Intelligenz für Unternehmen und was für unsere Gesellschaft? Prof. Dr. Marco Barenkamp, LL.M.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bietet Chancen und Herausforderungen. ChatGPT & Co zeigten in kürzester Zeit die disruptiven Möglichkeiten generativer KI, während Brüssel die Reglementierung in den Vordergrund stellt. Dabei ist die KI für deutsche Unternehmen nicht nur essenziell im Kampf gegen Arbeitskräftemangel, sondern auch ein Werkzeug zur Produktivitätssteigerung. Es ist entscheidend, dass sich Unternehmen, aber auch die Gesellschaft, aktiv mit den Möglichkeiten der KI auseinandersetzen, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Veranstaltung #04
Freitag, 13. Juni 2025
+++ FORTBILDUNG +++
„Die Untreue als Damoklesschwert über dem Aufsichtsrat“ – Vermeidung strafrechtlicher Risiken für Mandatsträger. Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Rechtsanwältin, Lawyer
Nicht nur Vorstandsmitgliedern droht bei gesellschaftsrechtlichen Pflichtverletzungen unter Umständen zugleich eine strafrechtliche Inanspruchnahme wegen Untreue (§ 266 StGB). Auch gegen Aufsichtsratsmitglieder häufen sich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen etwa bei der Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen oder der Genehmigung von Sonderzahlungen für den Vorstand. Aber auch die Entscheidung, keine Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen, kann den Tatbestand der Untreue für die Aufsichtsratsmitglieder erfüllen. Welche Konstellationen gibt es noch? Und was ist aus Sicht des Aufsichtsrats zu tun, um staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von vornherein vorzubeugen? Wie ist zu reagieren, wenn es bereits zu Ermittlungen gekommen ist, um eine gerichtliche Verurteilung der Aufsichtsratsmitglieder zu verhindern?
+++ IMPULSVORTRAG & BEST PRACTICE AUSTAUSCH +++
"Was können Profivereine bzw. größere AGs und Familienunternehmen voneinander lernen?" Fritz Keller
Lassen Sie sich überraschen.
Infoveranstaltung Collegium
In dieser 30-minütigen Infoveranstaltung erläutert Ihnen RA Alexander Frhr. von Fürstenberg alle Details zu unserem Collegium. Sie haben natürlich die Gelegenheit, live auch individuelle Fragen zu stellen.
Veranstaltungsort
Alle Veranstaltungen finden im Hotel Bayerischer Hof in München statt.
Hotel Bayerischer Hof
Promenadeplatz 2-6
D-80333 München
Mitgliedschaft & Gebühren
Die Mitgliedschaft im Collegium ist Voraussetzung für die Teilnahme. Sie gilt für vier Quartalsveranstaltungen und ist möglich als:
Einzelmitgliedschaft:
Für Absolventen unserer Zertifikatslehrgänge (Alumni)
Für ausgewählte Kooperationspartner, derzeit: Mitglieder von ARMID und/ oder Absolventen der Prüfung Qualifizierter Aufsichtsrat Deutsche Börse
Firmenmitgliedschaft (übertragbar):
Für jeweils 2 Mitglieder des Aufsichtsgremiums des Unternehmens und/oder der Geschäftsleitung
Die Gebühren umfassen ein Rundum-sorglos-Paket für die Aufsichtsratsfortbildung in exklusivem Ambiente (Hotel Bayerischer Hof München, Königssaal):
- Fortbildungsflatrate im Zeichen aktueller Schlüsselthemen für Aufsichtsgremien
- Erfüllung der Rechtspflicht (mehr dazu hier)
- Pflichtfortbildung Aufsichtsrat (DCGK bzw. „Qualifizierter Aufsichtsrat“ Deutsche Börse) durch ausgewählte Fachexperten, insg. 10 Zeitstunden p.a.
- Impulsvortrag namhafter Gastredner aus Wirtschaft und Gesellschaft
- Q&A und moderierte Diskussion mit dem Gastredner im Stil "Off the Record"
- „Open End Ausklang” – Networking & Dialog
- Verpflegung (Begrüßungskaffee, Getränke & Snacks, Abendessen, Barbetrieb)
- Teilnahmezertifikat zum Nachweis der Fortbildung und ggf. zur steuerlichen Geltendmachung
- Geschlossene LinkedIn Gruppe zur Vernetzung und unterjährigem Austausch untereinander
Sie können wählen zwischen zwei Varianten der Mitgliedschaft, die sich hinsichtlich der Flexibilität der Teilnahme unterscheiden: "Collegium" und "Collegium Select"
Collegium
Der Einstieg ist laufend möglich, und die Mitgliedschaft gilt jeweils für die Teilnahme an den nächsten vier Veranstaltungen ab Buchung.
Die Mitgliedschaften und Gebühren sind wie folgt:
BOARD Services Alumni
€ 875,- je Quartalsveranstaltung; zzgl. MwSt.
- Persönliche Mitgliedschaft (nicht übertragbar)
- gilt für die nächsten 4 Veranstaltungen ab Buchung
Kooperationspartner
€ 875,- je Quartalsveranstaltung; zzgl. MwSt.
- Persönliche Mitgliedschaft (nicht übertragbar)
- gilt für die nächsten 4 Veranstaltungen ab Buchung
Unternehmen
€ 2.125,- je Quartalsveranstaltung; zzgl. MwSt.
- Firmenmitgliedschaft, 2 Teilnehmer je Veranstaltung (übertragbar)
- gilt für die nächsten 4 Veranstaltungen ab Buchung
Collegium Select
Der Einstieg ist laufend möglich, und die Mitgliedschaft gilt jeweils für vier Veranstaltungen nach Wahl innerhalb der nächsten drei Jahre ab Buchung.
Die Mitgliedschaften und Gebühren sind wie folgt:
BOARD Services Alumni
€ 975,- je Quartalsveranstaltung; zzgl. MwSt.
- Persönliche Mitgliedschaft (nicht übertragbar)
- gilt für 4 Veranstaltungen nach Wahl innerhalb der nächsten 3 Jahre ab Buchung
Kooperationspartner
€ 975,- je Quartalsveranstaltung; zzgl. MwSt.
- Persönliche Mitgliedschaft (nicht übertragbar)
- gilt für 4 Veranstaltungen nach Wahl innerhalb der nächsten 3 Jahre ab Buchung
Ihre Mitgliedschaft lösen Sie bequem & einfach via Anruf (+49 (0) 89 46 22 5326) oder E-Mail (kontakt (at) vf-boardservices.de).
À propos DCGK & Fortbildungspflicht…
In den vielen Gesprächen mit unseren Lehrgangsteilnehmern, aber auch mit Unternehmen und deren Mandatsträgern, fällt uns immer wieder auf, dass eine weit verbreitete Unsicherheit in Sachen Aufsichtsratsfortbildung herrscht. Dies ist erstaunlich, denn die Rechtslage ist eindeutig:
Ständige Fortbildung ist eine Rechtspflicht für jedes einzelne Mitglied eines Aufsichtsrats oder Beirats, und nur der Nachweis, dass sie laufend erfüllt wird, schützt in gewissem Umfang vor persönlichen Haftungsrisiken.
Vielen ist das nicht bewusst...
Zur Einordnung:
I. Jedes Mitglied eines Aufsichtsrats oder Beirats muss schon bei Antritt seines Mandats über das zur sachgerechten Mandatsausübung erforderliche Fachwissen verfügen und sich dieses durch ständige Fortbildung erhalten.
Der Bundesgerichtshof hat das im sog. “Hertie-Urteil” glasklar formuliert: “Von einem Aufsichtsratsmitglied kann man Mindestkenntnisse allgemeiner, wirtschaftlicher (…) und rechtlicher Art erwarten, die erforderlich sind, um alle (!) normalerweise im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe (!) zu verstehen und sachgerecht beurteilen zu können”.
Die Messlatte für Aufsichtsräte und ihre Sachkompetenz liegt damit sehr hoch.
II. Ständige Fortbildung ist eine Rechtspflicht; sie ist im Gesetz verankert (§ 43 GmbHG, 93 AktG), das mit seinem strengen Sorgfaltsmaßstab des “ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters” jeden einzelnen Mandatsträger in die Pflicht nimmt.
Grundsatz 19 des DCGK will mit dem Hinweis auf die Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtsrats nicht etwa das “Ob” notwendiger Fortbildung ins Belieben des Aufsichtsrats stellen, sondern nur die Inhalte und die Ausgestaltung der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen.
III. Der Nachweis laufender Fortbildung ist im Übrigen unverzichtbar mit Blick auf die Minimierung persönlicher Haftungsrisiken, die auch die beste D&O-Police nie ganz abdecken kann.
Anmeldung
Ihre Mitgliedschaft lösen Sie bequem & einfach via Anruf (+49 (0) 89 46 22 5326) oder E-Mail (kontakt (at) vf-boardservices.de).
Nehmen Sie Kontakt aufFAQ
Nachstehend unsere Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ):
1. Was ist der Unterschied zwischen einer Einzelmitgliedschaft und einer Firmenmitgliedschaft?
Die Einzelmitgliedschaft ist personenbezogen und steht ausschließlich den Absolventen unseres Zertifikatskurses oder den Mitgliedern ausgewählter Kooperationspartner (derzeit: ARMID) offen.
Die Firmenmitgliedschaft ist unternehmensbezogen und steht jedem Unternehmen mit einem Aufsichtsgremium offen. Sie berechtigt das Unternehmen, jeweils zwei Mitglieder seines Gremiums zu den Veranstaltungen des Collegiums zu entsenden. Die Personen können von Veranstaltung zu Veranstaltung wechseln. Durch rollierende Teilnahme kann damit aktuelle Fortbildung eines ganzen Aufsichtsgremiums gewährleistet werden.
Kontaktieren Sie uns einfach.
2. Ich habe offene Fragen und würde mich gerne individuell beraten lassen. Ist das möglich?
Selbstverständlich. Alexander von Fürstenberg persönlich steht nach vorheriger Terminabsprache für ein individuelles Gespräch zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach.
3. Wie kann ich eine Mitgliedschaft lösen?
Wir möchten Sie persönlich willkommen heißen. Ihre Mitgliedschaft lösen Sie deswegen bequem und einfach via Anruf oder E-Mail.
Gerne beantworten wir im persönlichen Dialog auch Ihre Fragen.
Frau Christina Keller freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme (+49 (0) 89 46 22 5326).
Kontaktieren Sie uns alternativ per E-Mail.
4. Wann kann ich einsteigen?
Der Einstieg ist laufend möglich.
Kontaktieren Sie uns einfach.
5. Wie lange ist die Mitgliedschaft gültig?
Die Mitgliedschaft ist jeweils für die nächsten 4 Veranstaltungen ab Buchungsdatum gültig.
Kontaktieren Sie uns einfach.
6. Ist es möglich, auch nur einzelne Veranstaltungen zu besuchen?
Die Mitgliedschaft ist immer für die jeweils 4 nächsten Veranstaltungen ab Buchungsdatum gültig.
Hintergrund ist die Rechtspflicht zur ständigen Fortbildung jedes einzelnen Mitglied eines Aufsichtsrats oder Beirats, und nur der Nachweis, dass sie laufend erfüllt wird, schützt in gewissem Umfang vor persönlichen Haftungsrisiken. Mehr dazu hier.
Mit der Mitgliedschaft in unserem Collegium bieten wir die Möglichkeit, der Obliegenheit zu regelmäßiger Fortbildung per „Fortbildungsflatrate“ nachzukommen.
Weiterhin stellen wir durch den geschlossenen Mitgliederkreis sicher, dass eine vertraute und persönliche Atmosphäre gewahrt wird. Diese Stabilität im Teilnehmerkreis sehen wir als Grundvoraussetzung für ernst gemeinte Fortbildung und wirkungsvolles Networking an.
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