Kurzbeschreibung
Schädigendes Verhalten stellt Unternehmen zunehmend vor große Herausforderungen. Solange es Wirtschaft gibt, wird es auch Wirtschaftskriminalität geben. Seit etlichen Jahren etablieren Unternehmen ihre eigenen Prozesse, um die Aufklärung selbst voranzutreiben, und dies nicht den Staatsanwaltschaften zu überlassen.
Ob dies klug ist, und wenn, wie es klug gemacht wird, lernen Sie in diesem Seminar.
Lernziele
Das Seminar
- verschafft Ihnen das erforderliche Wissen um die aktuelle juristische Diskussion, ob und wie unternehmenseigene Ermittlungen durchgeführt werden können.
- verdeutlicht, welche Rolle Sie als Aufsichtsrat einnehmen und welche Herausforderungen die Unternehmensleitung bei strafrechtlichen Vorwürfen zu bewältigen hat.
- ist praxisnah aufgestellt durch Behandlung von Do's und Dont's in Prozessen und Praxisbeispielen.
„Unternehmensinterne Ermittlungen” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar
Inhalte im Detail
Mit einem „Notfallplan“ unter der Überschrift „wenn der Staatsanwalt kommt“ wird es nicht getan sein.
Die Entscheidung zu unternehmenseigenen Ermittlungen unterliegt auch im Unternehmen diversen Vorschriften. Die Augen vor Vorkommnissen zu verschließen, widerspräche einem Risikomanagementsystem, einem internen Kontrollsystem, einem Frühwarnsystem, den Vorschriften des ordentlichen Kaufmanns usw.
Doch sollte nicht jeder sich um unternehmenseigene Ermittlungen kümmern, der gerade Zeit dafür hat, sondern ausschließlich diejenigen, die das Unternehmen dadurch nicht in noch größere Schwierigkeiten bringen.
Es bedarf also frühzeitig eines angemessenen Prozesses, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Da reicht es nicht aus, Handlungsoption für den Fall zu haben, wenn die Ermittlungsbehörden im Unternehmen durchsuchen, sondern Sie brauchen für Ihr Unternehmen einen „Fahrplan“, dem Sie in dieser Ausnahmesituation folgen können.
Die Do’s und Dont’s für einen solchen Prozess werden wir in diesen Seminar behandeln. Berührt werden die Themen des Datenschutzes, der Betriebsvereinbarung, des Strafrechts und des Strafprozessrechts, aber auch der guten Unternehmensführung und des logischen Menschenverstandes.
Nicht zuletzt durch die Einführung eines neuen Verbandssanktionengesetzes, das sich derzeit (Stand Mai 2020) noch in einer finalen Entwurfsphase befindet, sind Aufsichtsräte mehr denn je gefragt, sich aktiv in den Prozess der unternehmenseigenen Aufklärung einzubringen.
Aus Erfahrung lernt man am effektivsten. Mit vielen Praxisbeispielen lernen Sie in diesem Seminar aus der effektiven Erfahrung der anderen.