Kurzbeschreibung
Compliance ist heute aus der Unternehmenswelt nicht mehr wegzudenken. Non-Compliance leider auch nicht. Die Unternehmen, die kein angemessenes und passendes Compliance Management System nachweisen können, werden sich künftig hohen Strafen ausgesetzt sehen. Dies ist zwingend ein Thema für den Aufsichtsrat. Das neue Verbandssanktionengesetz zur „Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ (Stand Mai 2020) stellt Unternehmen vor ganz neue Herausforderungen.
Compliance ist keine Pflicht, sondern Haltung.
Lernziele
Das Seminar verschafft Ihnen
- das erforderliche Wissen um aktuelle rechtliche und praktische Entwicklungen rund um Compliance
- einen Überblick, welche Werkzeuge Sie für Compliance nutzen können
- einen Spannungsbogen, um Mitarbeiter des Unternehmens für Compliance zu begeistern.
- das erforderliche Wissen um die wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken und die aktuelle juristische Diskussion, ob und wie unternehmenseigene Ermittlungen durchgeführt werden können.
Mit diesem Seminar wird deutlich, welche Rolle Sie als Aufsichtsrat einnehmen und welche Herausforderungen die Unternehmensleitung bei strafrechtlichen Vorwürfen zu bewältigen hat.
Kursinhalte
Inhalt | Termine | Dozent |
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Compliance – keine Pflicht, sondern Haltung! | - | Birgit Benz (vorm. Galley) |
Non-Compliance – Haftung und Aufklärungspflichten | - | Birgit Benz (vorm. Galley) |
Unternehmensinterne Ermittlungen | - | Birgit Benz (vorm. Galley) |
Inhalte im Detail
Wir wollen in diesem Kurs mit Ihnen in die Logik und Sinnhaftigkeit von Compliance eintauchen, wir wollen nicht nur mit Haftung drohen und Paragrafen wälzen, daher ist das Seminar auch für Nichtjuristen geeignet.
Deshalb beginnt Compliance auch immer mit einem Risikomanagement, nicht mit einer Geschenkerichtlinie.
In diesem Seminar werden wir mit Ihnen sehr praxisbezogen beleuchten, worauf Sie als Aufsichtsrat in Ihrem Unternehmen achten müssen, welche Fragen Sie stellen sollten und welche Berichte Sie sich vorlegen lassen sollten.
Ein funktionierendes Compliance Management System soll nicht nur Non-Compliance vermeiden, sondern es dient dem ganzheitlichen Unternehmensschutz. Dies ist auch Aufgabe des Aufsichtsrates.
Kommt es zu schädigendem Verhalten im oder schlimmer noch durch das Unternehmen, löst diese Kenntnis auch immer beim Vorstand einen Handlungszwang aus, dem sich auch der Aufsichtsrat nicht entziehen kann.
Ganz allein sind Sie, wenn sich der Verdacht sogar gegen Vorstandsmitglieder selbst richtet. Dann sollten Sie als Aufsichtsrat wissen, welche Entscheidungen zeitnah getroffen werden müssen und welche Verantwortung Sie tragen, für die Vergangenheit und auch für die Zukunft.
Jedoch sind zahlreiche Interessen der unterschiedlichen Stakeholder nicht unbedingt und schon gar nicht leicht in Einklang zu bringen. Staatsanwälte haben ein anderes Interesse als vielleicht Arbeitnehmer, Betriebsräte, Vorstände oder auch das Unternehmen selbst. Daher sollte ein Aufsichtsrat einerseits wissen, wie er sich in seinem eigenen Gremium verhalten muss, andererseits aber auch, wie der Schutzmantel des Unternehmens wieder aktiviert werden kann.
Ob das Unternehmen Opfer oder Täter ist, ist eine der entscheidenden Fragen, um die Weichenstellung für die nächsten Schritte zu gestalten. Wir werden mit Ihnen anhand vieler Fallbeispiele Ihre Handlungsoptionen in solchen Non-Compliance Situationen beleuchten.
Mit einem „Notfallplan“ unter der Überschrift „wenn der Staatsanwalt kommt“ wird es nicht getan sein.
Die Entscheidung zu unternehmenseigenen Ermittlungen unterliegt auch im Unternehmen diversen Vorschriften. Die Augen vor Vorkommnissen zu verschließen, widerspräche einem Risikomanagementsystem, einem internen Kontrollsystem, einem Frühwarnsystem, den Vorschriften des ordentlichen Kaufmanns usw.
Wer im Unternehmen geeignet ist, sich um die Aufklärung zu kümmern und wer nicht, lernen Sie in diesem Kompaktkurs.
Es bedarf also frühzeitig eines angemessenen Prozesses, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Da reicht es nicht aus, Handlungsoption für den Fall zu haben, wenn die Ermittlungsbehörden im Unternehmen durchsuchen, sondern Sie brauchen für Ihr Unternehmen einen „Fahrplan“, dem Sie in dieser Ausnahmesituation folgen können.
Die Do’s und Dont’s für einen solchen Prozess werden wir in diesem Seminar behandeln. Berührt werden die Themen des Datenschutzes, der Betriebsvereinbarung, des Strafrechts und des Strafprozessrechts, aber auch der guten Unternehmensführung und des logischen Menschenverstandes.
Nicht zuletzt durch die Einführung eines neuen Verbandssanktionengesetzes, das sich derzeit (Stand Mai 2020) noch in einer finalen Entwurfsphase befindet, sind Aufsichtsräte mehr denn je gefragt, sich aktiv in den Prozess der unternehmenseigenen Aufklärung einzubringen.
Aus Erfahrung lernt man am effektivsten. Mit vielen Praxisbeispielen lernen Sie in diesem Seminar aus der effektiven Erfahrung der anderen.
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Compliance – keine Pflicht, sondern Haltung!
Compliance ist heute aus der Unternehmenswelt nicht mehr wegzudenken. Die Unternehmen, die kein angemessenes und passendes Compliance Management System nachweisen können, werden sich künftig hohen Strafen ausgesetzt sehen. Das neue Verbandssanktionengesetz zur „Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ (Stand Mai 2020) stellt Unternehmen vor ganz neue Herausforderungen.
Compliance ist keine Pflicht, sondern Haltung.
Dozent: Birgit Benz (vorm. Galley) | Alle Details
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Non-Compliance – Haftung und Aufklärungspflichten
Es gibt (noch) keine Vorschriften, wie Sie Compliance in Ihrem Unternehmen gestalten. Wenn es jedoch nicht richtig aufgesetzt ist, geraten auch Aufsichtsräte in das Visier der Ermittlungsbehörden. Kommt es zu schädigenden Verhalten im Unternehmen, stellt sich auch immer die Frage, welche Gremien sind verantwortlich – einschließlich der aufsichtsführenden Gremien.
Compliance soll auch Sie schützen. Dazu muss es aber richtig aufgesetzt sein.
Dozent: Birgit Benz (vorm. Galley) | Alle Details
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Unternehmensinterne Ermittlungen
Schädigendes Verhalten stellt Unternehmen zunehmend vor große Herausforderungen. Solange es Wirtschaft gibt, wird es auch Wirtschaftskriminalität geben. Seit etlichen Jahren etablieren Unternehmen ihre eigenen Prozesse, um die Aufklärung selbst voranzutreiben, und dies nicht den Staatsanwaltschaften zu überlassen.
Ob dies klug ist, und wenn, wie es klug gemacht wird, lernen Sie in diesem Seminar.
Dozent: Birgit Benz (vorm. Galley) | Alle Details