Kurzbeschreibung
Für die kapitalmarktorientierte Gesellschaft schreibt das Gesetz zwingend vor, dass im Aufsichtsratsgremium „Sachverstand“ auf dem Gebiet der Rechnungslegung vorhanden sein muss (§ 100 Absatz 5 1. Alt. AktG). Das Verständnis der deutschen und der Grundzüge der internationalen Rechnungslegung, sowie der Rechnungslegung im Konzern ist für Aufsichtsratsmitglieder aller Kapitalgesellschaften unverzichtbar.
Lernziele
- Bilanzierung nach deutschem Bilanzrecht
- Bilanzierung nach IFRS (Grundzüge)
- Konzernrechnungslegung, insbesondere Bewertungs- und Ermessenspielräume
Termine
Datum | Belegung | Dozent |
---|---|---|
04.10.2024, 10:00 Uhr - 05.10.2024, 16:30 Uhr (21. Lehrgang, Montabaur) | fast ausgebucht | Bernd von Eitzen |
30.11.2024, 10:00 Uhr - 01.12.2024, 16:30 Uhr (22. Lehrgang, Montabaur) | wenige Plätze verfügbar | Bernd von Eitzen |
„Modul 2: Nationale Rechnungslegung” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar
Inhalte im Detail
- Bilanzierung nach deutschem Bilanzrecht
- Bilanzierung nach IFRS (Grundzüge)
- konzernrechnungslegung, insbesondere Bewertungs- und Ermessenspielräume