Kurzbeschreibung
Die Welt und die Wirtschaft stehen aufgrund der aktuellen Pandemie Kopf. Es entstehen Überwachungs- und Handlungspflichten, die Vorstand/ Geschäftsleitung gleichermaßen wie den Aufsichtsrat in der Krise treffen. Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken!
Zwei aufeinander aufbauende Seminare gehen auf die besonderen Anforderungen an Mandatsträger durch COVID-19 ein, unter anderem auf den Themenfeldern Insolvenz, Vorstandsvergütung und Entsprechenserklärung.
Lernziele
- Sie schärfen Ihr Problembewusstsein dafür, wo Fallstricke liegen
- Sie haben das Grundprinzip der dreistufigen Überwachungspflicht verstanden
- Sie haben klassische Fallstricke, wie Vorstandsvergütung exemplarisch durchgespielt und Prüfschemen verinnerlicht
- Sie können unterschiedliche Ausprägungen der Insolvenzreife voneinander trennen und wissen was zu tun ist
- Sie sind sich Ihrer Handlungspflichten als Mandatsträger in Zeiten von COVID-19 und der damit verbundenen erhöhten straf-und zivilrechtlichen Haftungsrisiken sowie der Wege zur Vermeidung bewusst
Kursinhalte
Inhalt | Termine | Dozent |
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Überwachungspflichten in der Krise und Insolvenz des Unternehmens | - | Wolfgang Fahlbusch |
Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens | - | Wolfgang Fahlbusch |
Inhalte im Detail
Obwohl es nirgendwo explizit geschrieben steht, stellt die COVID-19 Krise einige besondere und zusätzliche Anforderungen an Mandatsträger, die man kennen muss.
Eigenes Fehlverhalten entsteht ohne entsprechendes Problembewusstsein unbewusst bzw. schneller als unter normalen Bedingungen. Die negativen Konsequenzen sind ggf. sehr weitrechend, insbesondere für den Mandatsträger persönlich.
Im ersten Seminar wird auf besondere Überwachungspflichten für Vorstand und Aufsichtsrat in der Krise eingegangen. Durch konkrete Anwendungen schärfen Sie Ihr Problembewusstsein und reduzieren Ihr Risiko somit erheblich, unbewusst Fehler zu machen.
Das zweite Seminar befasst sich tiefgreifend mit der Insolvenzreife eines Unternehmens. Hierbei ist der Aufsichtsrat zur sogenannten gestaltenden Überwachung verpflichtet. Agieren Mandatsträger hier falsch und verletzen ihre Pflichten, so haften sie der Gesellschaft persönlich auf Schadenersatz. Dies gilt es zu vermeiden!
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Überwachungspflichten in der Krise und Insolvenz des Unternehmens
Die Krise des Unternehmens führt nach der Rechtsprechung zu umfassenden fortlaufenden Überwachungspflichten, die über die normale überwachende und beratende Tätigkeit des Aufsichtsrats bzw. eines Vorstands hinausgehen. Der Grundsatz der abgestuften Überwachungspflicht greift. Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens müssen Mandatsträger unterschiedlich agieren.
Dozent: Wolfgang Fahlbusch | Alle Details
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Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens
Das Seminar stellt die besonderen zivil-und strafrechtlichen Haftungsrisiken des Aufsichtsrats in der Krise dar sowie dessen Rechtsstellung von der Insolvenzantragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt.
Dies gilt natürlich genauso für Vorstände und die operative Geschäftsleitung. Bei Pflichtverletzung haften Mandatsträger der Gesellschaft persönlich auf Schadenersatz.Dozent: Wolfgang Fahlbusch | Alle Details