Mandatsträger in (Corona-) Krise und Insolvenz des Unternehmens

Kurzbeschreibung

Die Welt und die Wirtschaft stehen aufgrund der aktuellen Pandemie Kopf. Es entstehen Überwachungs- und Handlungspflichten, die Vorstand/ Geschäftsleitung gleichermaßen wie den Aufsichtsrat in der Krise treffen. Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken!
Zwei aufeinander aufbauende Seminare gehen auf die besonderen Anforderungen an Mandatsträger durch COVID-19 ein, unter anderem auf den Themenfeldern Insolvenz, Vorstandsvergütung und Entsprechenserklärung.

Lernziele

  • Sie schärfen Ihr Problembewusstsein dafür, wo Fallstricke liegen
  • Sie haben das Grundprinzip der dreistufigen Überwachungspflicht verstanden
  • Sie haben klassische Fallstricke, wie Vorstandsvergütung exemplarisch durchgespielt und Prüfschemen verinnerlicht
  • Sie können unterschiedliche Ausprägungen der Insolvenzreife voneinander trennen und wissen was zu tun ist
  • Sie sind sich Ihrer Handlungspflichten als Mandatsträger in Zeiten von COVID-19 und der damit verbundenen erhöhten straf-und zivilrechtlichen Haftungsrisiken sowie der Wege zur Vermeidung bewusst

Kursinhalte

2-teilig
Inhalt Termine Dozent
Überwachungspflichten in der Krise und Insolvenz des Unternehmens - Wolfgang Fahlbusch
Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens - Wolfgang Fahlbusch

Inhalte im Detail

Obwohl es nirgendwo explizit geschrieben steht, stellt die COVID-19 Krise einige besondere und zusätzliche Anforderungen an Mandatsträger, die man kennen muss.

Eigenes Fehlverhalten entsteht ohne entsprechendes Problembewusstsein unbewusst bzw. schneller als unter normalen Bedingungen. Die negativen Konsequenzen sind ggf. sehr weitrechend, insbesondere für den Mandatsträger persönlich.

Im ersten Seminar wird auf besondere Überwachungspflichten für Vorstand und Aufsichtsrat in der Krise eingegangen. Durch konkrete Anwendungen schärfen Sie Ihr Problembewusstsein und reduzieren Ihr Risiko somit erheblich, unbewusst Fehler zu machen.

Das zweite Seminar befasst sich tiefgreifend mit der Insolvenzreife eines Unternehmens. Hierbei ist der Aufsichtsrat zur sogenannten gestaltenden Überwachung verpflichtet. Agieren Mandatsträger hier falsch und verletzen ihre Pflichten, so haften sie der Gesellschaft persönlich auf Schadenersatz. Dies gilt es zu vermeiden!

  • Überwachungspflichten in der Krise und Insolvenz des Unternehmens

    Die Krise des Unternehmens führt nach der Rechtsprechung zu umfassenden fortlaufenden Überwachungspflichten, die über die normale überwachende und beratende Tätigkeit des Aufsichtsrats bzw. eines Vorstands hinausgehen. Der Grundsatz der abgestuften Überwachungspflicht greift. Je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens müssen Mandatsträger unterschiedlich agieren.

    Dozent: Wolfgang Fahlbusch | Alle Details

  • Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens

    Das Seminar stellt die besonderen zivil-und strafrechtlichen Haftungsrisiken des Aufsichtsrats in der Krise dar sowie dessen Rechtsstellung von der Insolvenzantragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt.
    Dies gilt natürlich genauso für Vorstände und die operative Geschäftsleitung. Bei Pflichtverletzung haften Mandatsträger der Gesellschaft persönlich auf Schadenersatz.

    Dozent: Wolfgang Fahlbusch | Alle Details

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Wolfgang Fahlbusch

 

Wolfgang Fahlbusch

 

Wolfgang Fahlbusch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei mönigundpartner. Er ist spezialisiert im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Er ist langjährig tätig in der Fortbildung von Führungskräften von Banken und Sparkassen sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Er war viele Jahre fachlicher Leiter und Dozent der Fachanwaltsausbildung des Deutschen-AnwaltVereins im Insolvenzrecht und der Fachberaterausbildung des Deutschen Steuerberaterverbandes auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.

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  • Das rechtliche & betriebswirtschaftliche Know How für die verantwortliche Mandatsausübung
  • Zertifizierung und Abschlussurkunde sowie Berechtigung zur Prüfung "Qualifizierter Aufsichtsrat“ bei der Deutschen Börse
  • Rahmenprogramm – Get-together & Kaminabende mit namhaften Repräsentanten der Wirtschaft

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„Endlich ein Seminar, das mir systematisch die Grundlagen für meine Verwaltungsratsmandate geschaffen hat. Ihre Dozenten sind hervorragend!“

M. Z., Betriebswirtin, mehrfache Aufsichtsrätin in öffentlichen Unternehmen

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