Kurzbeschreibung
Das Seminar stellt die besonderen zivil-und strafrechtlichen Haftungsrisiken des Aufsichtsrats in der Krise dar sowie dessen Rechtsstellung von der Insolvenzantragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt.
Dies gilt natürlich genauso für Vorstände und die operative Geschäftsleitung. Bei Pflichtverletzung haften Mandatsträger der Gesellschaft persönlich auf Schadenersatz.
Lernziele
- Sie kennen und verstehen die verschiedenen Insolvenzeröffnungsgründe
- Sie sind sich der daraus folgenden zwingenden Handlungspflichten für Mandatsträger bewusst
- Sie haben alle relevanten Handlungsschemata erlernt
- Sie reduzieren somit ihr Risiko erheblich, bei Pflichtverletzung persönlich der Gesellschaft auf Schadenersatz zu haften
„Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar
Inhalte im Detail
Dargestellt werden die gesetzlichen Insolvenzeröffnungsgründe und die daraus folgenden zwingende Handlungspflichten des Aufsichtsrats im Detail. Bei zunehmender Verschlechterung, insbes. bei Eintritt einer insolvenzrechtlichen Krise muss der Aufsichtsrat seine Überwachungspflicht intensivieren. Daraus folgt, dass Mandatsträger bei Insolvenzreife des Unternehmens zur sogenannten gestaltenden Überwachung verpflichtet sind.
Lernen Sie die besonderen zivil-und strafrechtlichen Haftungsrisiken sowie Ihre Rechtsstellung von der Insolvenzantragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt kennen.
Folgende Schwerpunkte werden besprochen:
- Prüfung der insolvenzrechtlichen Krise
- Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
- Überprüfung der Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 92 AktG)
- Strafrechtliche Haftung des Vorstands/Aufsichtsratsmitglieds: Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 StGB und Garantenstellung, § 13 StGB
- Rechtsstellung des Aufsichtsrats