Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens

Dieses Seminar kann auch als Bestandteil einer Serie gebucht werden. Mehr erfahren

Kurzbeschreibung

Das Seminar stellt die besonderen zivil-und strafrechtlichen Haftungsrisiken des Aufsichtsrats in der Krise dar sowie dessen Rechtsstellung von der Insolvenzantragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt.
Dies gilt natürlich genauso für Vorstände und die operative Geschäftsleitung. Bei Pflichtverletzung haften Mandatsträger der Gesellschaft persönlich auf Schadenersatz.

Lernziele

  • Sie kennen und verstehen die verschiedenen Insolvenzeröffnungsgründe
  • Sie sind sich der daraus folgenden zwingenden Handlungspflichten für Mandatsträger bewusst
  • Sie haben alle relevanten Handlungsschemata erlernt
  • Sie reduzieren somit ihr Risiko erheblich, bei Pflichtverletzung persönlich der Gesellschaft auf Schadenersatz zu haften

„Zivil- und strafrechtliche Haftung sowie Rechtsstellung in der Krise und Insolvenz des Unternehmens” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar

Mandatsträger in (Corona-) Krise und Insolvenz des Unternehmens
Serie

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Die aktuelle Pandemie stellt die Welt auf den Kopf. Überwachungs- und Handlungspflichten treffen Vorstand, Geschäftsleitung und Aufsichtsrat in der Krise. Schützen Sie sich vor zivilrechtlichen Haftung und strafrechtlicher Verantwortung.

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Inhalte im Detail

Dargestellt werden die gesetzlichen Insolvenzeröffnungsgründe und die daraus folgenden zwingende Handlungspflichten des Aufsichtsrats im Detail. Bei zunehmender Verschlechterung, insbes. bei Eintritt einer insolvenzrechtlichen Krise muss der Aufsichtsrat seine Überwachungspflicht intensivieren. Daraus folgt, dass Mandatsträger bei Insolvenzreife des Unternehmens zur sogenannten gestaltenden Überwachung verpflichtet sind.

Lernen Sie die besonderen zivil-und strafrechtlichen Haftungsrisiken sowie Ihre Rechtsstellung von der Insolvenzantragstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in dem jeweiligen Verfahrensabschnitt kennen.

Folgende Schwerpunkte werden besprochen:

  • Prüfung der insolvenzrechtlichen Krise
  • Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
  • Überprüfung der Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 92 AktG)
  • Strafrechtliche Haftung des Vorstands/Aufsichtsratsmitglieds: Vermögensbetreuungspflicht (§ 266 StGB und Garantenstellung, § 13 StGB
  • Rechtsstellung des Aufsichtsrats

Ihre Dozenten

Wolfgang Fahlbusch

 

Wolfgang Fahlbusch

 

Wolfgang Fahlbusch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei mönigundpartner. Er ist spezialisiert im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Er ist langjährig tätig in der Fortbildung von Führungskräften von Banken und Sparkassen sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Er war viele Jahre fachlicher Leiter und Dozent der Fachanwaltsausbildung des Deutschen-AnwaltVereins im Insolvenzrecht und der Fachberaterausbildung des Deutschen Steuerberaterverbandes auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.

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  • Das rechtliche & betriebswirtschaftliche Know How für die verantwortliche Mandatsausübung
  • Zertifizierung und Abschlussurkunde sowie Berechtigung zur Prüfung "Qualifizierter Aufsichtsrat“ bei der Deutschen Börse
  • Rahmenprogramm – Get-together & Kaminabende mit namhaften Repräsentanten der Wirtschaft

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„Im Auftrag von Herrn Dr. K. darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Dr. K den absolvierten Lehrgang als sehr gewinnbringend empfunden hat. … Auch ich darf mich für die sehr gute und professionelle Zusammenarbeit bedanken.“

N. N., Referent des Beigeordneten einer westdeutschen Großstadt

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