Alles zum Lehrgang
Konzept
Der Fachlehrgang vermittelt das gesamte Spektrum des für die Mandatsübernahme erforderlichen allgemeinen Aufsichtsratswissens – kompakt, systematisch, praxisbezogen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei den Unternehmen und Beteiligungen der öffentlichen Hand.
Ab 2026 in optimiertem Format (3 Anreisen anstatt 5), mit aktualisierten Inhalten (u.a. ESG) und reduziertem Prüfungsaufwand (Eine spezifische Prüfung je angestrebtem Abschluss, anstatt eine Prüfung je Modul).
- Max. 20 Teilnehmer:innen
- Drei Module à 3 Unterrichtstage (Do.-Sa.), verteilt über einen Zeitraum von ca. 3 Monaten
- Berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung „Qualifizierter Aufsichtsrat“ der Deutschen Börse
- Berechtigt zum Erwerb des Titels „Zertifizierter Aufsichtsrat“ via School GRC (Steinbeis Verbund)
- Somit einziger Lehrgang in Deutschland, der seinen Teilnehmern die Wahl lässt, den jeweils passenden (oder beide) Abschlüsse zu erwerben
- Rahmenprogramm: Networking und „Peer2Peer Fachvorträge“
Der Intensivlehrgang wird von der Deutsche Börse AG als Aus- und Fortbildungsmaßnahme im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie von ILA – Institut Luxembourgeois des Administrateurs empfohlen. Mit Wahrnehmung einer derartigen Maßnahme erfüllt der Mandatsträger eine Sorgfaltspflicht im Sinne von §§ 116 Abs. 1, 93 des Aktiengesetzes.
Das Testat über den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs dient zugleich als Nachweis der Pflichtfortbildung, die für angehende und für bereits bestellte Aufsichtsratsmitglieder gleichermaßen gilt.
Modul 1 - Mandatsträger sein
Tag 1: Rechtliche Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit – Corporate Governance der AG/SE/KGaA
Diese rechtlich geprägte Unterrichtseinheit vermittelt systematisch die aufsichtsratsrelevanten Vorschriften des Rechts der Kapitalgesellschaften, eingebettet in Systematik und Grundstrukturen des Gesellschaftsrechts. Ergänzt wird die Darstellung um die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
- Rechtliche Grundlagen der AG, KGaA und SE
- Aufgaben und Kompetenzen des Aufsichtsrats und Zusammenspiel der Organe
- Rechte des Aufsichtsrats zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben
- Innere Ordnung des Aufsichtsrat (u.a. Größe und Zusammensetzung, Mitbestimmung, Ausschüsse)
- Effizienzprüfung, Beschlussfassung
Tag 2: Personal – Sorgfalt und Haftung des Aufsichtsrats – Vorstandshaftung – Vorstandsverträge und Vergütung – D & O
Schwerpunkt dieser Einheit sind erneut rechtliche Fragestellungen: Personalfragen auf der Führungsebene des Unternehmens sowie die aufgrund der Rechtsprechungsentwicklung der jüngeren Vergangenheit äußerst wichtige Problematik der Organhaftung – Sorgfaltsanforderungen und Haftungsrisiken von Vorstand und Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft, unter Einbeziehung der D&O-Versicherung.
- Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats (u.a. Sorgfaltsmassstab, Interessenkonflikte und Unabhängigkeit, gesteigerte Anforderungen in der Krise des Unternehmens)
- Haftung des Aufsichtsrats (insbesondere: gesetzliche Grundlagen, wer verklagt den Aufsichtsrat?, ausgewählte Fälle aus der neueren Rechtsprechung, Strategien zur Haftungsvermeidung)
- Haftung von Vorständen (u.a. Sorgfaltsmassstab, Business Judgement Rule, Verschulden und Beweislastumkehr, Haftungshöchstgrenzen, Haftungsverzicht, D&O)
- Case Studies zur Aufsichtsratshaftung
- Gestaltung von Vorstandsverträgen und Vergütung des Vorstands
Tag 3: Eigensicherung des Mandatsträgers – Gremien-Organisation
In dieser Einheit wird die rein persönliche Perspektive des Mandatsträgers eingenommen zu den zwei zentralen Fragen: Wie vermeide ich persönliche Haftungsrisiken? Wie organisiere ich meine Tätigkeit und meine Gremienarbeit so, dass ich a) rechtssicher agiere und b) meine maximale Wirkung entfalte?
- Haftungsrisiken trotz D&O: Was sind die entscheidenden Fallsticke?
- Wie kann sich der Mandatsträger schützen?
- Grundprinzipien der Mandatsorganisation
- Best Practices zur Mandatsausübung mit maximaler Wirkung
Modul 2 – Aufsicht führen
Tage 4&5: Risikomanagement und Compliance – Risiken der Abschlussprüfung – Der Aufsichtsrat beim Unternehmen in der Krise
Im Mittelpunkt des vierten Unterrichtstages stehen Risikomanagement und Compliance. Unterrichtsschwerpunkte des Folgetages sind die Probleme und Risiken der Abschlussprüfung, deren Bedeutung für den Aufsichtsrat vom Gesetz ebenfalls ausdrücklich hervorgehoben wird (§ 100 Absatz 5 2. Alt. AktG).
- Manager und ihre Haftung bei Non-Compliance
- Ermittlungen im Unternehmen
- Bericht an Vorstand und Aufsichtsrat
- Risiken der Abschlussprüfung (Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung, Aussagefähigkeit von Prüfungsbericht und -Testat, Beauftragung des Abschlussprüfers, Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat)
- Bilanzsitzung des Aufsichtsrats mit Vorstand und Abschlussprüfer
- Exkurs: Die Rolle des Aufsichtsrats beim Unternehmen in der Krise
Tag 6: Nationale Rechnungslegung – Konzernrechnungslegung
Für die kapitalmarktorientierte Gesellschaft schreibt das Gesetz zwingend vor, dass im Aufsichtsratsgremium „Sachverstand“ auf dem Gebiet der Rechnungslegung vorhanden sein muss (§ 100 Absatz 5 1. Alt. AktG). Das Verständnis der deutschen und der Grundzüge der internationalen Rechnungslegung, sowie der Rechnungslegung im Konzern ist für Aufsichtsratsmitglieder aller Kapitalgesellschaften unverzichtbar.
- Bilanzierung nach deutschem Bilanzrecht
- Bilanzierung nach IFRS (Grundzüge)
- Konzernrechnungslegung, insbesondere Bewertungs- und Ermessenspielräume
Modul 3 - Rat geben
Tage 7&8: Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung – Bilanzanalyse und Bewertung von Unternehmen – Investition und Finanzierung
Jedes Mitglied eines Aufsichtsgremiums muss das Geschäftsmodell des Unternehmens und die Strategie der Unternehmensführung verstehen und beurteilen können. Zwingend erforderlich sind hier tragfähige und aufsichtsratsspezifische Kenntnisse, u.a. in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Bilanzanalyse und Kennzahlen von Unternehmen sowie Investition und Finanzierung.
- Unternehmensstrategie und Unternehmenssteuerung
- Die Rolle des Aufsichtsrats in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens
- Case Study: Die Bewertung von strategischen Massnahmen
- Mergers & Acquisitions
- Bilanzanalyse (Kennzahlen)
- Unternehmensbewertung (Methoden, Risiken und Stellschrauben der Bewertung, Interpretation und Analyse von Bewertungsgutachten durch den Aufsichtsrat)
- Investition und Finanzierung
Tag 9: ESG – Regulatorisches Umfeld – ESG Compliance – Kompetenzgefüge & Pflichten – Organisation der AR-Arbeit
Die letzte Unterrichtseinheit zielt darauf ab, den Mandatsträger sattelfest zu machen in Hinblick auf die Anforderungen in puncto ESG. Beginnend mit dem regulatorischen Umfeld über die Voraussetzungen für ESG Compliance wird die Brücke zum Mandatsträger geschlagen, wo das Kompetenzgefügte und die Pflichten beleuchtet werden. Abschließend folgen Best Practices zur Organisation der AR-Arbeit zwischen den einzelnen Mandatsträgern.