Von Fürstenberg Konferenz

D&O

Dieses Seminar kann auch als Bestandteil einer Serie gebucht werden. Mehr erfahren

Kurzbeschreibung

Aufsichtsräten wird in Deutschland ein hohes Maß an Verantwortung übertragen, wodurch für Mitglieder von Aufsichtsräten große und nicht selten existenzbedrohende Haftungsgefahren bestehen. Denn auch die Mitglieder von Aufsichtsräten haften ähnlich wie ein Vorstand. Fälle der persönlichen Inanspruchnahme von Aufsichtsratsmitgliedern sind daher schon längst nicht mehr ein nur theoretisches Thema. Und durch entsprechend medienwirksame Managerhaftungsfälle rückt damit mehr und mehr auch die D&O-Versicherung als optimale Existenzabsicherung in den Fokus.

Doch wie sollte die D&O-Versicherung idealerweise konzipiert sein?

Lernziele

Das Seminar

  • verschafft Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von D&O-Versicherungen
  • sensibilisiert für die im eigenen Interesse wesentlichen Deckungsinhalte
  • und vermittelt praktische Hinweise.

„D&O” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar

Seminar-Serie zur "Eigensicherung" als Aufsichtsrat
Serie

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8-teilig

Niemand will wegen eines Aufsichtsratsmandats seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzen oder ins Gefängnis. Diese Seminar Serie garantiert Ihnen das Gefühl gelebter Verantwortung und persönlicher Sicherheit.

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Inhalte im Detail

Eine D&O-Police schützt vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern, für den Fall, dass sie wegen einer bei Ausübung ihrer Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung für den daraus resultierenden Vermögensschaden insbesondere von dem eigenen Unternehmen persönlich in Anspruch genommen werden.
Konkret übernimmt die D&O-Versicherung die Deckungsprüfung, die Kosten der qualifizierten Schadenabwehr und – sofern der Anspruch berechtigt ist – die wegen der Sorgfaltspflichtverletzung zu leistende Schadenersatzzahlung.
Bei der am häufigsten abgeschlossenen Unternehmens-D&O-Versicherung handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung, was bedeutet, dass der Vertragspartner des Versicherers und damit Prämienschuldner das jeweilige Unternehmen ist und nicht etwa das einzelne Aufsichtsratsmitglied. Diese Unternehmenslösung hat den Nachteil, dass sich der Aufsichtsrat mit den Vorständen/Geschäftsführern und den weiteren versicherten Personen die Police „teilen“ muss und selten Einfluss auf die Bedingungsgestaltung nehmen kann. Daher sollten sich Aufsichtsräte nicht erst im Schadenfall mit ihrer D&O-Police vertraut machen. Schon deshalb empfiehlt sich, auch über den (zusätzlichen) Abschluss einer eigenen höchstpersönlichen D&O-Versicherung nachzudenken. Der D&O-Markt bietet hier bedarfsgerechte Versicherungslösungen.

Schwerpunkte des Seminars:

  • Welche Erscheinungsformen von D&O-Versicherungsschutz gibt es?
  • Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes?
  • Welche Missverständnisse gibt es?
  • Wie sollte die ideale D&O-Versicherung aussehen?
  • Welche Erfahrungsberichte bringt die D&O-Praxis mit ?
Hochkarätige Experten.

Dozenten

Franz Held

RA

Franz Held

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Franz Held ist in Deutschland als gefragter Managerhaftpflicht-Experte anerkannt. Auf sein Jurastudium an der Universität zu Köln folgte...

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