Aktive Steuerlatenzen oder die Einbuchung von unrealisierten Erträgen

Kurzbeschreibung

Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber - unter bestimmten Bedingungen - die Bildung von aktiven Steuerlatenzen auf Verlustvorträge gestattet. In der Praxis ist dies ein Instrument Verluste in der Handelsbilanz zu reduzieren. Für den Aufsichtsrat ist es wichtig dieses zentrale bilanzpolitische Instrument zu kennen und zu verstehen, dass es sich letztendlich um unrealisierte Erträge handelt.

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Lernziele

In Krisensituationen werden regelmäßig Instrumente zur Verbesserung des Bilanzbildes genutzt. Die Bildung aktiver Latenzen auf steuerliche Verluste ist eines der Attraktivsten.

  • Der Aufsichtsrat muss erkennen, wann handelt es sich um „reguläre“ Latenzen und wann hat der Vorstand, unter welchen Bedingungen und Annahmen, verlustmindernde unrealisierte Erträge eingebucht.
  • Welche Fragen sind in dieser Hinsicht in der Bilanzsitzung an den Abschlussprüfer zu stellen?

Inhalte im Detail

Latente Steuern dienen der Periodisierung. Dem handelsrechtlichen Ergebnis soll der korrekte, dem Steuersatz entsprechende, Steueraufwand zugeordnet werden. Bei kleineren und mittleren Unternehmen wird oft eine Einheitsbilanz erstellt, so dass es auch keine Latenzen gibt. Bei größeren Gesellschaften ist das Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz aber die Regel. Daher ist das Verständnis von Latenzen essentiell. Zudem kommt eine Neuregelung im HGB: Auf den steuerlichen Wert von verrechenbaren Verlusten darf eine aktive Bilanzposition gebildet werden. Welche Voraussetzungen und welche Konsequenzen zu beachten sind klärt unser Seminar.

Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Grundlagen latenter Steuern
  • Typische Anwendungsfälle latenter Steuern
  • Sonderfall: Latenzen auf Verlustvorträge
  • Sonderfall: Bedingungen für Latenzen auf Verlustvorträge
  • Sonderfall: Konsequenzen bei Latenzen auf Verlustvorträge
  • Sonderfall: Latenzen auf Verlustvorträge: Fragen für den AR

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Ihre Dozenten

Thomas Möhlmann-Mahlau

Prof. Dr. 

Thomas Möhlmann-Mahlau

 

Thomas Möhlmann-Mahlau, Diplomkaufmann, Steuerberater, Certified Public Accountant, ist Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungslegung und Steuern, an der Hochschule Bremen und Autor von über fünfzig Veröffentlichungen im Bereich der nationalen und internationalen Bilanzlehre. Er war vier Jahre bei einer Big-4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Corporate Recovery tätig und danach als Sanierungsmanager bei mittelständischen Unternehmen engagiert. Schwerpunkte seiner heutigen Beratungstätigkeit sind Mandate im Zusammenhang mit der Erstellung von Geschäftsberichten und Aufsichtsratstätigkeiten. Professor Möhlmann-Mahlau ist seit über zwanzig Jahren als Dozent in der Fachanwaltsausbildung tätig. Daneben betreibt er eine Steuerberaterkanzlei.

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„Das für mich erste Modul M2 hat mir sehr gut gefallen, herzlichen Dank für die tolle Organisation und die informativen Lehrgangsinhalte.“

H. H., Volljuristin, Head of Business Development & Legal Structuring (Institutional Sales) einer großen deutschen Geschäftsbank

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