Kurzbeschreibung
Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber - unter bestimmten Bedingungen - die Bildung von aktiven Steuerlatenzen auf Verlustvorträge gestattet. In der Praxis ist dies ein Instrument Verluste in der Handelsbilanz zu reduzieren. Für den Aufsichtsrat ist es wichtig dieses zentrale bilanzpolitische Instrument zu kennen und zu verstehen, dass es sich letztendlich um unrealisierte Erträge handelt.
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Lernziele
In Krisensituationen werden regelmäßig Instrumente zur Verbesserung des Bilanzbildes genutzt. Die Bildung aktiver Latenzen auf steuerliche Verluste ist eines der Attraktivsten.
- Der Aufsichtsrat muss erkennen, wann handelt es sich um „reguläre“ Latenzen und wann hat der Vorstand, unter welchen Bedingungen und Annahmen, verlustmindernde unrealisierte Erträge eingebucht.
- Welche Fragen sind in dieser Hinsicht in der Bilanzsitzung an den Abschlussprüfer zu stellen?
Inhalte im Detail
Latente Steuern dienen der Periodisierung. Dem handelsrechtlichen Ergebnis soll der korrekte, dem Steuersatz entsprechende, Steueraufwand zugeordnet werden. Bei kleineren und mittleren Unternehmen wird oft eine Einheitsbilanz erstellt, so dass es auch keine Latenzen gibt. Bei größeren Gesellschaften ist das Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz aber die Regel. Daher ist das Verständnis von Latenzen essentiell. Zudem kommt eine Neuregelung im HGB: Auf den steuerlichen Wert von verrechenbaren Verlusten darf eine aktive Bilanzposition gebildet werden. Welche Voraussetzungen und welche Konsequenzen zu beachten sind klärt unser Seminar.
Schwerpunkte:
- Gesetzliche Grundlagen latenter Steuern
- Typische Anwendungsfälle latenter Steuern
- Sonderfall: Latenzen auf Verlustvorträge
- Sonderfall: Bedingungen für Latenzen auf Verlustvorträge
- Sonderfall: Konsequenzen bei Latenzen auf Verlustvorträge
- Sonderfall: Latenzen auf Verlustvorträge: Fragen für den AR
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