Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Unternehmen

Dieses Seminar kann auch als Bestandteil einer Serie gebucht werden. Mehr erfahren

Kurzbeschreibung

Das Seminar zeigt im Einzelnen die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Unternehmen auf und behandelt, neben Regelungen der Vergütung, die nicht unerheblichen Haftungsrisiken des Aufsichtsrats.

Lernziele

  • Vermittlung des notwendigen Know Hows, um den eigenen Rechts- und Pflichtenkreis als Aufsichtsratsmitglied einschätzen zu können
  • Verständnis der Rechte und Pflichten um mögliche Haftungsrisiken rechtzeitig erkennen zu können

„Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Unternehmen” ist auch als Bestandteil einer Serie verfügbar

Seminar-Serie "Pflichten und Haftung des Aufsichtsrats"
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Inhalte im Detail

Mit der Tätigkeit als Aufsichtsrat verbundene Haftungsrisiken und die dazu von der Rechtsprechung entwickelten Pflichten- und Prüfungsstandards werden detalliert beleuchtet.

Schwerpunkte:

  • Sorgfaltspflichten
  • Anforderungen an den Aufsichtsrat und seine Mitglieder
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Business Judgement Rule
  • Haftung des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder

Ihre Dozenten

Wolfgang Fahlbusch

 

Wolfgang Fahlbusch

 

Wolfgang Fahlbusch ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei mönigundpartner. Er ist spezialisiert im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Er ist langjährig tätig in der Fortbildung von Führungskräften von Banken und Sparkassen sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Er war viele Jahre fachlicher Leiter und Dozent der Fachanwaltsausbildung des Deutschen-AnwaltVereins im Insolvenzrecht und der Fachberaterausbildung des Deutschen Steuerberaterverbandes auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.

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„Super Überblick / in Verbindung mit Modul 5 für mich hervorragend!“

Unternehmer und Geschäftsführer eines großen mittelständischen Familien-Unternehmens, [zum propädeutischen Vorschalttag Wirtschaftsrecht]

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