Kurzbeschreibung
Hinweisgebersysteme gehören mit zu den wichtigsten Werkzeugen von Compliance. Durch die EU-Richtlinie wird von Unternehmen gefordert, geeignete Hinweisgeberkanäle vorzuhal-ten. Die Hürden für Hinweisgeber sind geringer geworden, sich ggf. an die Medien zu wen-den, wenn Ihr Prozess nicht trägt.
Wenn Sie nicht aus der Zeitung erfahren wollen, wo die Probleme in Ihrem Unternehmen liegen, brauchen Sie ein intelligent aufgesetztes Hinweisgebersystem.
Termine werden kurzfristig aktualisiert
Lernziele
Das Seminar verschafft Ihnen das erforderliche Wissen
- um aktuelle rechtliche und praktische Entwicklungen in der Hinweisgeberpraxis
- um die Fehler, die bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen zu vermeiden sind
- um die Mindestanforderungen, die für ein angemessenen Prozess erfüllt sein müssen.
- einen tiefen Einblick in die Materie durch echte Fallbeispiele aus der Praxis
Inhalte im Detail
In den USA ist der Aufsichtsrat auch Ansprechpartner für potenzielle Hinweisgeber. Dies haben wir in Deutschland noch nicht, jedoch hat sich die EU dieses Themas angenommen und eine Richtlinie herausgeben, die zeitnah in nationales Recht umgesetzt wird (Stand Mai 2020).
Dies setzt Unternehmen vor die Herausforderung, nun flächendeckend angemessene Hinweisgeberprozesse zu implementieren. Es wird nicht mehr genügen, nur einen Ansprechpartner im Unternehmen zu benennen oder eine Telefonnummer anzubieten oder einen externen Rechtsanwalt als Ombudsmann zu beauftragen.
Ein Hinweisgeberprozess muss zu Ihrem Unternehmen passen, er muss angemessen sein und bezahlbar bleiben und muss zudem auch die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Damit jedoch nicht genug: die Mitarbeiter in diesem Prozess müssen geschult sein und müssen die Hürden reißen, die der Hinweisgeber benötigt, um seine oft wertvollen Informa-tionen im Unternehmen zu platzieren und nicht bei den falschen Interessensgruppen außerhalb des Unternehmens.
Anhand von echten Fallbeispielen aus der Praxis werden wir mit Ihnen diese spannende Materie erarbeiten.
Um Non-Compliance im Unternehmen zu vermeiden, haben Sie damit dann den ersten Schritt getan.
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