Hinweisgebersysteme – Risiken suchen oder sehen?

Kurzbeschreibung

Hinweisgebersysteme gehören mit zu den wichtigsten Werkzeugen von Compliance. Durch die EU-Richtlinie wird von Unternehmen gefordert, geeignete Hinweisgeberkanäle vorzuhal-ten. Die Hürden für Hinweisgeber sind geringer geworden, sich ggf. an die Medien zu wen-den, wenn Ihr Prozess nicht trägt.

Wenn Sie nicht aus der Zeitung erfahren wollen, wo die Probleme in Ihrem Unternehmen liegen, brauchen Sie ein intelligent aufgesetztes Hinweisgebersystem.

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Lernziele

Das Seminar verschafft Ihnen das erforderliche Wissen

  • um aktuelle rechtliche und praktische Entwicklungen in der Hinweisgeberpraxis
  • um die Fehler, die bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen zu vermeiden sind
  • um die Mindestanforderungen, die für ein angemessenen Prozess erfüllt sein müssen.
  • einen tiefen Einblick in die Materie durch echte Fallbeispiele aus der Praxis

Inhalte im Detail

In den USA ist der Aufsichtsrat auch Ansprechpartner für potenzielle Hinweisgeber. Dies haben wir in Deutschland noch nicht, jedoch hat sich die EU dieses Themas angenommen und eine Richtlinie herausgeben, die zeitnah in nationales Recht umgesetzt wird (Stand Mai 2020).
Dies setzt Unternehmen vor die Herausforderung, nun flächendeckend angemessene Hinweisgeberprozesse zu implementieren. Es wird nicht mehr genügen, nur einen Ansprechpartner im Unternehmen zu benennen oder eine Telefonnummer anzubieten oder einen externen Rechtsanwalt als Ombudsmann zu beauftragen.

Ein Hinweisgeberprozess muss zu Ihrem Unternehmen passen, er muss angemessen sein und bezahlbar bleiben und muss zudem auch die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Damit jedoch nicht genug: die Mitarbeiter in diesem Prozess müssen geschult sein und müssen die Hürden reißen, die der Hinweisgeber benötigt, um seine oft wertvollen Informa-tionen im Unternehmen zu platzieren und nicht bei den falschen Interessensgruppen außerhalb des Unternehmens.

Anhand von echten Fallbeispielen aus der Praxis werden wir mit Ihnen diese spannende Materie erarbeiten.

Um Non-Compliance im Unternehmen zu vermeiden, haben Sie damit dann den ersten Schritt getan.

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Ihre Dozenten

Birgit Benz (vorm. Galley)

Dipl.-Kffr. 

Birgit Benz (vorm. Galley)

 

Die studierte Betriebswirtschaftlerin ist seit Anfang der 1990er Jahre als Betrugsermittlerin (Certified Fraud Examiner) auf dem Gebiet der Korruptionsprüfung tätig. Als Geschäftsführerin der Forensic Management GmbH betreut sie seit Mitte der 1990er Jahre Unternehmen verschiedener Branchen sowohl in der repressiven Aufbereitung eingetretener Schadensfälle als auch in der präventiven Beratung zum Aufbau geeigneter Compliance-Strukturen. Mit der School GRC Training GmbH werden alle Schulungsmaßnahmen zum Thema Wirtschaftskriminalitätsermittlungen, Interviewtrainings und Compliance abgebildet. Sie ist stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende in einer Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft sowie Aufsichtsratsvorsitzende in zwei Wohnungsgenossenschaften. 2 Jahre war sie Partner bei der KPMG AG am Standort Berlin für den Fachbereich Forensik. Sie ist Initiatorin, Gründungsmitglied und Mitglied im Verwaltungsrat des DICO - Deutsches Institut für Compliance e.V. Seit 2016 ist sie Mitglied der Ethikkommission des DFB und seit 2019 Mitglied im wissenschaftlichen Programmausschuss des Bundesforschungsministeriums für „Forschung für die zivile Sicherheit“. 2015 wurde sie für ihr Wirken um Compliance in Deutschland mit der Dr. Sigurd-Pütter-Verdienstmedaille ausgezeichnet. In ihrer Funktion als Direktorin der School GRC und des Institut für Kriminalistik an der Steinbeis-Hochschule Berlin ist sie verantwortlich für die staatlich-anerkannten Ausbildungen zum MBA in Wirtschaftskriminalität und Compliance, zum Master Kriminalistik, zum Certified Compliance Expert (CCE) sowie zum Certified Investigation Expert (CIE). Sie ist seit vielen Jahren Trainerin für Wirtschaftskriminalitätsermittlungen, Compliance und Interview- und Befragungskurse.

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Unternehmer und Geschäftsführer eines großen mittelständischen Familien-Unternehmens, [zum propädeutischen Vorschalttag Wirtschaftsrecht]

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