Live Online Webinare ermöglichen Führungskräften Qualifizierung im Homeoffice - Neuer Deutscher Corporate Governance Kodex gilt auch für den Mittelstand
Die Corona-Krise stellt die deutsche Wirtschaft vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Gleichzeitig erhöht COVID-19 – für Vorstände und Aufsichtsräte ebenso wie für die Geschäftsleitung und die Beiräte mittelständischer Unternehmen – die Risiken der persönlichen Haftung, da in Krisenzeiten ganz besondere Überwachungs- und Handlungspflichten gelten.
Nur mit deren genauer Kenntnis lassen sich für Unternehmensleitung und Aufsichtsrat - wie erfahrene Juristen betonen - persönliche straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken vermeiden.
Coronabedingt (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020) ist hier im Augenblick alles anders als in normalen Zeiten.
Hinzu kommt: Neben den etwa 500 deutschen Dax-, M-Dax-, TecDax- oder S-Dax-Unternehmen müssen auch die fast 6.000 kleineren und mittleren Unternehmen des Privatsektors wie auch des öffentlichen Sektors, die einen Aufsichtsrat oder Beirat haben, die am 20. März 2020 in Kraft getretenen neuen Vorschriften zur „guten Unternehmensführung“ beachten.
Diese im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthaltenen „Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung“ betreffen beispielsweise – ganz aktuell und von vielen in seiner Tragweite noch gar nicht erkannt – die dem Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern obliegenden Schutzpflichten bezüglich Ansteckungsrisiken mit COVID-19.
Die Regelungen des neuen DCGK sind bei der Vorstands-, Aufsichtsrats - oder Geschäftsführervergütung zu beachten, aber auch bei der Aus- und Fortbildung von Aufsichts- oder Beiräten. Unter D. IV. des DCGK heißt es dazu: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Anforderungen erforderlichen aus und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr“.
Auch mittelständische Unternehmen sollten ihren Gesellschaftern und Shareholdern im Geschäftsbericht über all diese Themen Auskunft erteilen.
Bereits während der Finanzkrise 2008 hatten deutsche Unternehmen die Kurzarbeit für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter genutzt, um im internationalen Wettbewerb besser bestehen zu können. Dies gilt nun während der Corona-Pandemie auch für die „oberste Führungsetage“.
Live Online-Fortbildung für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte aus dem Homeoffice bietet ab sofort von Fürstenberg BOARD Services. Das Unternehmen hat sich sich als erstes Unternehmen in Deutschland darauf spezialisiert, Seminare zur Aufsichtsrats/Beiratsausbildung in Kombination mit der Zertifizierung der Absolventen/innen durch die School of Governance, Risk & Compliance der staatlich anerkannten Steinbeis-Hochschule Berlin aufzulegen.
Die neu entwickelten Live-Webinare folgen einer speziell dafür entwickelten E-Didaktik und finden in 2-stündigen Modulen im virtuellen Klassenraum statt. Die anwenderfreundliche Technologie bietet alle Vorteile eines Präsenzseminars – anschauliche Präsentation und ungehinderte Interaktion mit Dozenten und anderen Teilnehmern, ganz so, als wäre man vor Ort.
Die Themenpalette ist aufgebaut und strukturiert nach der sog. Bedürfnispyramide des Aufsichtsrats, die entsprechend auch für die operative Geschäftsleitung gilt. Den Anfang machen in den nächsten Monaten aus aktuellem Anlass die COVID-19-Seminare zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken (insbesondere bei der Insolvenzproblematik) und zu Risikomanagement und Compliance.
„Schon im Eigeninteresse tun Unternehmensleitung und Mitglieder der Aufsichtsgremien gut daran, die aktuelle Krisensituation zum Einstieg in die systematische und nachhaltige Eigen-Fortbildung zu nutzen, zu der Gesetzgeber und DCGK sie verpflichten“, betont Prof. Dr. Stefan Siepelt, Geschäftsführender Vorstand von AdAR – Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. und Herausgeber von BOARD, der führenden Fachzeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland.