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Interview Alexander Frhr. von Fürstenberg mit „DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT Stimme des Mittelstands“ Wie man Aufsichtsrat (und -rätin) wird

Aufsichtsrat werden – wie geht das eigentlich, und was wird erwartet? In mehr als 3.000 Unternehmen in Deutschland gibt es einen Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat. Und das sind allein die privaten. Hinzu kommen noch die mehr als tausend Unternehmen der öffentlichen Hand, oftmals in der Rechtsform der GmbH.

Diskret erledigen sie ihren Job – „die Geschäftsführung zu überwachen“, wie es im Gesetz in schöner Klarheit heißt. Sie haben dazu eine Menge Befugnisse und Kompetenzen, zuweilen wird ihre Arbeit auch ansprechend honoriert. Aber die allerwenigsten sind speziell ausgebildet für ihre Aufgabe, es gibt keinen „Masterstudiengang Aufsichtsrat“.

Wie also geht das: Aufsichtsrat werden? Wie bereitet man sich vor auf eine so anspruchsvolle Aufgabe? Alexander von Fürstenberg, der sich mit seiner von Fürstenberg BOARD Services als erstes Unternehmen in Deutschland auf die Kombination von Aufsichtsratsausbildung, Zertifizierung und Vermittlung spezialisiert und hunderte von Mandatsträgern geschult und geeignete Persönlichkeiten in Positionen gebracht hat, berichtet im DDW-Interview aus der Praxis.

Herr von Fürstenberg, was ist Ihre Rolle bei der Besetzung von Aufsichtsräten?

Die des vertrauenswürdigen Ansprechpartners und Wegbereiters, für beide Seiten. Wir verstehen uns als verantwortungsvoller Mittler zwischen den – privaten oder öffentlichen – Unternehmen, die ihre Aufsichtsgremien kompetent besetzen wollen und dafür geeigneten Persönlichkeiten. Geeignet heißt, sich als angehendes oder neu bestelltes Aufsichtsratsmitglied für die verantwortliche Ausübung des Mandats qualifiziert zu haben. Dazu gehört die entsprechende Vita ebenso wie der Nachweis aufsichtsratsspezifischer Fachkompetenz. Die Zeiten, da Aufsichtsratsposten lukrative Frühstücksdirektorenposten waren, sind lange vorbei.

„Aufsichtsrat werden“ – kann man das lernen?

Kann man. Und man sollte es auch. Andernfalls drohen Haftungsrisiken, die man nicht überschauen kann. Das Gesetz legt einen strengen Sorgfaltsmaßstab an – vom „ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsrat“ ist da die Rede, und das ist beileibe keine Lyrik. Heute gilt auch für Aufsichtsräte und Aufsichtsrätinnen: wer Fehler macht, haftet. Persönlich. Mit dem gesamten Privatvermögen. Und Kläger und Staatsanwälte machen auch vor den ganz Großen nicht halt.

„Man muss vor allem die richtigen Fragen stellen können, wo nötig nachhaken, und notfalls auch fremden Rat und Sachverstand einholen“

Was muss ein Aufsichtsrat wissen?

Maßstab kann nur sein, was die Gerichte verlangen: Mindestkenntnisse wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art, die erforderlich sind, um alle normalerweise im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle auch ohne fremde Hilfe zu verstehen und sachgerecht beurteilen zu können. Den Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – im Grunde heißt das: Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats muss das Geschäftsmodell des Unternehmens genauestens kennen, sich laufend über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und Vorgänge im Unternehmen informieren, die Strategieüberlegungen des Vorstands kennen und kritisch begleiten, Entscheidungsalternativen prüfen und bewerten, Bilanzen und Jahresabschlüsse verstehen, eine Menge von BWL und Jura wissen. Und vor allem die roten Linien kennen, die man nicht überschreiten darf, will man sich als Aufsichtsrat nicht sogar strafbar machen.

Also muss er oder sie alles wissen?

Nein. Aber um Aufsichtsrat zu werden, sollte von allem soviel wissen, dass ein Problembewusstsein entsteht. Dass zum rechten Zeitpunkt Warnlampen angehen. Und vor allem: die richtigen Fragen stellen. Die richtigen Fragen – laufend, erst recht aus aktuellem Anlass, wo nötig nachhaken, und notfalls auch fremden Rat und Sachverstand einholen.

Diese Qualifikationen erwarten auch die Unternehmen für Ihre Aufsichtsräte?

Nicht ohne Grund statuieren die deutschen Corporate Governance Kodices die Pflicht des Aufsichtsrats zur eigenen Aus- und Fortbildung. Aber zu guter Unternehmensführung gehört auch, dass auch die Unternehmensleitung selbst sich um die Fachkompetenz ihrer eigenen Kontrolleure kümmert. Insofern: Ja, ein fundiertes Aufsichtsratswissen ist nicht nur eine gute Voraussetzung, Aufsichtsrat zu werden, sondern auch sinnvoll für alle, die es bereits sind.

„Karrierebewusste Frauen haben noch auf Jahre hinaus beste Aussichten auf Aufsichtsmandate, wenn sie Aufsichtsratskompetenz vorweisen können – die 2016 eingeführte Quote wirkt“

Wie sieht ein Lehrgang „Zertifizierter Aufsichtsrat“, wie Sie ihn durchführen, konkret aus?

Aufsichtsratsspezifische Kompetenz zu erwerben geht nicht in einem Schnellkurs „Aufsichtsrat light.“ Zwei oder drei Tage reichen da nicht. Wir haben beim Ausbildungsziel des Zertifikatslehrgangs bewusst den Maßstab des Bundesgerichtshofs angelegt – was muss ein Aufsichtsrat wissen, wenn er sein Mandat verantwortungsvoll ausüben will? Nur dieser Maßstab zählt. Der Lehrgang besteht daher aus mindestens fünf fünf 2-tägigen Unterrichtsmodulen – und Leistungskontrollen. Nur mit fundiertem Aufsichtsratswissen kann ich Fehlerrisiken minimieren und das vielzitierte Damoklesschwert der Haftung entschärfen. Das lohnt jeden Zeitaufwand. Und – Stichwort: Zertifizierung – im Fall der Fälle ist es überdies hilfreich, wenn man nachweisen kann, dass man sich auf die Übernahme des Mandats gründlich vorbereitet bzw. im Mandat laufend fortgebildet hat.

Warum ist Aufsichtsrat werden – oder Beirat und Verwaltungsrat – trotz der vielen Pflichten so reizvoll?

Aufsichtsrat in einem Unternehmen zu sein ist eine ebenso reputable wie verantwortungsvolle Aufgabe und für viele gestandene Unternehmer und Führungskräfte eine sehr erfüllende Krönung des eigenen Karrierewegs. Viele Aufsichtsmandate im öffentlichen Bereich eröffnen überdies bedeutende politische Mitwirkungsmöglichkeiten. Nicht ohne Grund sind es daher meist die honorigen und erfolgreichen Manager, denen ein Aufsichtsratmandat angetragen wird. Und, nicht zu vergessen: als Führungskräfte ausgewiesene Frauen. Karrierebewusste Frauen haben noch auf Jahre hinaus beste Aussichten auf Aufsichtsmandate, wenn sie Aufsichtsratskompetenz vorweisen können.

Rechtsanwalt Alexander Frhr. von Fürstenberg ist Gründer und Inhaber der von Fürstenberg BOARD Services und war seit 1983 verantwortlich für die Aus- und Fortbildung von mehr als 18.000 Seminarteilnehmern aus allen Bereichen der Wirtschaft. Mehr Infos zu den Lehrgängen und Kontakt: www.vf-boardservices.de (Aufsichtsratsausbildung) und www.vonfuerstenberg-hr.com (Aufsichtsratsvermittlung).

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„…der Kurs war für mich in mehrerlei Hinsicht eine große Bereicherung.“

Dr. S. E., Mediziner, Partner eines der führenden Beratungsunternehmen

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