Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 bildet der neue DCGK ab jetzt die Grundlage für zu fassende Entsprechenserklärungen der Unternehmen.
Nach den Empfehlungen des Kodex sollen Unternehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie bei den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten (Empfehlung D.12 zu Grundsatz 18 des DCGK).
Die Neufassung des DCGK trägt damit den aktuellen Erfordernissen auch der Compliance-Vorgaben sowie der Verschärfung der Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung.