) Neuer Corporate Governance Kodex | von Fürstenberg BOARD Services

Aktuelles

Neuer Corporate Governance Kodex im Bundesanzeiger veröffentlicht!

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 bildet der neue DCGK ab jetzt die Grundlage für zu fassende Entsprechenserklärungen der Unternehmen.

Nach den Empfehlungen des Kodex sollen Unternehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie bei den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten (Empfehlung D.12 zu Grundsatz 18 des DCGK).

Die Neufassung des DCGK trägt damit den aktuellen Erfordernissen auch der Compliance-Vorgaben sowie der Verschärfung der Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung.

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„Im Auftrag von Herrn Dr. K. darf ich Ihnen mitteilen, dass Herr Dr. K den absolvierten Lehrgang als sehr gewinnbringend empfunden hat. … Auch ich darf mich für die sehr gute und professionelle Zusammenarbeit bedanken.“

N. N., Referent des Beigeordneten einer westdeutschen Großstadt

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