) Neuer Corporate Governance Kodex | von Fürstenberg BOARD Services

Aktuelles

Neuer Corporate Governance Kodex im Bundesanzeiger veröffentlicht!

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 bildet der neue DCGK ab jetzt die Grundlage für zu fassende Entsprechenserklärungen der Unternehmen.

Nach den Empfehlungen des Kodex sollen Unternehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie bei den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten (Empfehlung D.12 zu Grundsatz 18 des DCGK).

Die Neufassung des DCGK trägt damit den aktuellen Erfordernissen auch der Compliance-Vorgaben sowie der Verschärfung der Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung.

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„Wunderbare Einführung in das relevante Wirtschaftsrecht… wesentlich für das spätere Verständnis der rechtlichen Grundlagen im Kursverlauf… Ich habe das Seminar bereits bei unseren Gesellschaftern erwähnt und für die Konzeption gerade für Naturwissenschaftler geworben.“

P. B., Ingenieur, CEO eines großen Unternehmens, mehrfacher Aufsichtsrat [zum propädeutischen Vorschalttag Wirtschaftsrecht]

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